Günstige KFZ-Versicherung finden

30.11.2018

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Die Teilkaskoversicherung

Der Umfang des (freiwilligen) Teilkaskoschutzes ist ebenfalls ein zentral wichtiger Teil Ihres Kfz-Versicherungsschutzes. Die Teilkasko deckt die häufigsten Schäden durch sogenannte äußere Einflüsse ab. Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung hat der Gesetzgeber in diesem Versicherungsbereich jedoch keine exakt bindenden gesetzlichen Vorgaben erlassen. Das nutzen die Versicherer durchaus zu ihren eigenen Gunsten und haben eine nahezu unüberschaubare Menge an Tarifoptionen und individuell gültigen Versicherungsbedingungen geschaffen. Die Kalkulation des individuellen Teilkaskobetrags erfolgt bei allen Versicherern aber meist auf einer klaren gemeinsamen Basis: Relevant ist das zu versichernde Fahrzeugmodell und der letztendlich gewünschte Versicherungsumfang.

Die Vollkaskoversicherung

Wie die Teilkasko- ist auch die Vollkaskoversicherung eine freiwillige Zusatzversicherung des Kfz-Halters, die ihn gegen selbstverschuldete Unfälle absichert und ebenso Fahrerflucht sowie den Vandalismus durch unbekannte Schädiger in ihr Leistungsspektrum einschließt.

Unverzichtbare Versicherungsfaktoren

Im Versicherungsvertrag sollte definitiv der Verzicht auf den Einwand „grober Fahrlässigkeit“ enthalten sein. Ansonsten sind Sie zumindest teilweise schadensersatzpflichtig, wenn Ihnen im von Ihnen verursachten Schadensfalle grobe Fahrlässigkeit beim Führen Ihres Kraftfahrzeuges nachgewiesen werden kann. Ebenso wichtig ist die Entschädigung eines fabrikneu angeschafften Autos zum Neuwert. Diese Neuwertentschädigung differiert von Anbieter zu Anbieter. Wer auf der ganz sicheren Seite sein will, entscheidet sich deshalb für eine Neuwertentschädigung bis zu 24 Monaten. Alle Autofahrer die zudem beim bisherigen Versicherer bereits umfangreiche langjährigeSchadensfreiheitsrabatte genießen, können auch beim neuen Versicherungsanbieter auf die gleiche günstige und besonders vorteilhafte Einstufung pochen.

Autor: Dierk Moll