Große Deckungslücken bei vielen Vermittlern?
13.10.2020
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Möglichkeit, Deckungslücke kostenlos zu schließen
Wenn ein Versicherungsvermittler bspw. bei einer Versicherung eines Gebäudes vergisst, die Versicherung gegen Sturmschäden mit zu beantragen und 25 Jahre nach Beginn des Versicherungsschadens tritt ein Sturmschaden ein, wäre der fehlerhafte Antrag der Zeitpunkt der Pflichtverletzung bzw. des Verstoßes. In diesem Fall würde die 30-jährige Verjährungsfrist fünf Jahre nach dem Schadenseintritt enden, also früher als die 10-jährige Frist, die mit dem Schadenseintritt beginnt. Somit wäre hier die maximale 30-jährige Gesamtverjährungsfrist zu berücksichtigen. Wenn der Vermittler in diesem Fall nicht bereits seit mindestens 25 Jahren eine VSH hat, ist er in diesem Beispiel für den alten Haftungsfall nicht versichert und der Anspruch des Kunden ist noch nicht verjährt. All diejenigen, die vor dem Pflichtversicherungstermin keine VSH hatten, aber bereits tätig waren, haben also in so einem Fall keinen Versicherungsschutz, weil der Versicherungsfall, die Falschberatung, vorvertraglich war.
Mit der SdV-Rückwärtsversicherung mit den VSH-Tarifen „select“ und „secure“ werden diese möglichen Deckungslücken bei mehrjährigen Verträgen und Abschluss in diesem Jahr kostenfrei geschlossen. In der Versicherung ist eine garantierte Beitragsstabilität nach einem Schadensfall ebenso enthalten wie ein Vetorecht der SdV bei Kündigung durch den Versicherer. Zudem gibt es durch die Kanzlei Michaelis eine kostenfreie Erstrechtsberatung.
„Wir befürchten, dass viele Vermittler gar nicht wissen, wie lange sie für mögliche Fehler theoretisch noch haften müssen. 'Nach zehn Jahren ist alles vorbei', ist leider ein Mythos“, so Christian Sünderwald, geschäftsführender Vorstand bei der SdV. „In der Praxis passiert es selten, dass ein so lange zurückliegender Fehler noch zu Ansprüchen führt. Aber bei demjenigen, den es trifft, kann es die Existenz kosten. Deshalb schützen wir unsere Mitglieder und weisen andere Vermittler auf diese mögliche Deckungslücke hin.“ (ahu)