Größe nicht entscheidend

15.06.2022

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Ein absolutes Muss

Könne der Verlust des gesamten Inhalts infolge eines Schadens ohne Probleme „aus eigener Tasche“ ersetzt werden, sei eine Inhaltsversicherung nicht zwingend vonnöten. Würde der Verlust der Inhalte im Schadenfall und die anschließende Wiederbeschaffung für den Gewerbetreibenden existenzgefährdend sein, dann sei die Sach-Inhaltsversicherung ein absolutes Muss. Zudem sollten nicht nur die reinen Wiederbeschaffungswerte analysiert werden, sondern auch die Bedeutung der Werte für das Unternehmen. Könne also nahtlos weitergearbeitet werden oder drohe eventuell ein Betriebsausfall, so sei dieser auch über die Betriebsinhalt mit Zusatzbaustein abzusichern. Für AXA-Manager Langel hingegen ist die Police ein Muss: „Absolut – die Inhaltsversicherung sollte ein Bestandteil des individuellen Absicherungskonzeptes im Betrieb sein. Schon vermeintlich kleine Schäden an der Betriebseinrichtung, wie durch einen Brand oder einen Einbruchdiebstahl, können die Existenz eines Betriebes gefährden.“

Eine Inhaltsversicherung sichere Betriebe in solchen Fällen ab. Mit der Inhaltsversicherung bietet AXA Schutz vor den finanziellen Folgen, die durch einen Schaden entstehen könnten, ob für notwendige Reparaturarbeiten oder Neuanschaffungen. Im Rahmen der Inhaltsversicherung sei die gesamte technische und kaufmännische Betriebseinrichtung, wie zum Beispiel Maschinen, Werkzeuge oder Büroausstattung sowie Waren und Vorräte, versichert. Ergänzend zu einer Inhaltsversicherung empfehle sich zudem eine Ertragsausfallversicherung. Diese sichere die Folgen einer Betriebsunterbrechung ab, die infolge einer Zerstörung oder Beschädigung betrieblicher Sachwerte entstehen könnten. Bianco gibt zu bedenken: „Die betriebliche Inhaltsversicherung gehört nicht zu den sogenannten Pflichtversicherungen wie zum Beispiel eine Kfz-Haftpflichtversicherung.“ Selbstständige und Betriebe müssen für sich entscheiden, ob sie eine Absicherung der Geschäftseinrichtung und Waren für sinnvoll erachteten.

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