Goldschmiede und Juweliere

31.03.2023

Um die Offensive im Bereich der Designs und der Verbreitung von kristallinem Osmium als Schmuckmetall voranzutreiben, erhalten Juweliere zur Ausstellung und Goldschmiede zur Umsetzung neuer Designs ab 2023 Kommissionsware für Ihre Projekte.

An dieser Stelle möchten wir die drei generellen Modelle veröffentlichen, die dieser Zielgruppe nun zur Auswahl stehen:

1. Der Kommissionsnehmer entwickelt ein Schmuckstück aus einem oder mehreren Inlays. Die Inlay Produktionsanleitungen mit den CAD-Dateien oder Zeichnungen werden an den Kommissionsgeber ausgereicht, der die Stücke auf seine Kosten im Drahterodierverfahren schneiden lässt, zertifiziert und preislich kalkuliert. Der Kommissionsnehmer hat nun ab Ausreichungsdatum der Inlays fünf Jahre Zeit, das Schmuckstück zu seinem eigenen Preis zu verkaufen. Bei Verkauf fallen die Zahlungen nach der vorgegebenen Preiskalkulation für die Inlays zur Zahlung an den Kommissionsgeber an. Die Osmium-Identification-Codes werden zu einem übergreifenden X-Code für das Schmuckstück zusammengefasst und der Rechnungsbetrag für die Stücke wird an den Kommissionsgeber ausgezahlt.

2. Der Kommissionsnehmer entwickelt ein Schmuckstück aus einem oder mehreren Inlays. Die Inlay-Produktionsanleitungen mit den CAD-Dateien oder Zeichnungen werden an den Kommissionsgeber ausgereicht, der die Stücke auf seine Kosten im Drahterodierverfahren schneiden lässt, zertifiziert und preislich kalkuliert. Der Kommissionsnehmer fertigt von dem Schmuckstück zwei Exemplare an. Eines der Exemplare behält er als Eigentümer in eigener Hand. Das zweite wird kostenfrei an den Kommissionsgeber ausgereicht und fällt in sein Eigentum. Die Parteien vereinbaren bei Erstellung der Pläne ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen dem eingesetzten Osmium und den restlichen Kosten der Erstellung des Schmuckstücks.

3. Halbzeuge und fertige Schmuckstücke zum Weiterverkauf. Der Kommissionsnehmer ist verpflichtet, die Ware wahlweise zu versichern oder vor Diebstahl ausreichend zu schützen. Juweliere und Goldschmiede, die ein solches Angebot annehmen möchten, können es in einem Rahmen bis 100.000 Euro pro Partner annehmen und sind gebeten, über die Osmium-Hotline Kontakt zu den Osmium-Instituten aufzunehmen.