Gläubiger von Heinz Roth können (etwas) hoffen
24.05.2019
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Im Insolvenzverfahren gegen P&R-Gründer Heinz Roth kann der Insolvenzverwalter erste Erfolge vorweisen. Ob sich die Situation für die Gläubiger damit aber wesentlich verbessert ist fraglich.
Die erste Gläubigerversammlung im Insolvenzverfahren über das Privatvermögen von P&R Gründer Heinz Roth hat stattgefunden. Auf dieser wurde der vom Amtsgericht München bestellte Insolvenzverwalter Miguel Grosser von der Kanzlei JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter einstimmig bestätigt. Bislang haben in dem Insolvenzverfahren ca. 1.500 Gläubiger Forderungen angemeldet. Von diesen sind ca. 50 zur Gläubigerversammlung erschienen. Die angemeldeten und bei der Gläubigerversammlung stimmberechtigten Forderungen beliefen sich auf über 1 Mrd. Euro.
Erste Erfolge
Der Insolvenzverwalter konnte in seinem Bericht vor der Gläubigerversammlung erste Erfolge bei der Sicherstellung von Vermögenswerten vorweisen. Beispielsweise gelang es, eine vor der Insolvenz erfolgte Schenkung von wertvollen Grundstücken an nahestehende Personen erfolgreich anzufechten und nach Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens eine Rückübertragung des Eigentums durchzusetzen. Somit konnte die Insolvenzmasse erheblich erhöht werden.
Nach derzeitigem Erkenntnisstand bilden Immobilien im exklusiven Münchner Vorort Grünwald, in Österreich und auf der Karibikinsel St. Barth einen wesentlichen Teil des Vermögens. Die Gläubigerversammlung ermächtigte den Insolvenzverwalter zur Verwertung der Immobilien.
Auch wenn sich durch diese Erfolge die Aussichten für eine quotale Befriedigung der Gläubiger erhöht haben, ist weiterhin nur eine marginale Quote zu erwarten. So stehen nach der ersten Bestandsaufnahme den Vermögenswerten Verbindlichkeiten von mehr als 1 Mrd. Euro gegenüber. Der größte Teil hiervon beruht auf Forderungen der Insolvenzverwalter der insolventen P&R Containervermittlungsgesellschafen gegen Heinz Roth.
Das Insolvenzverfahren wird wohl noch einige Jahre dauern. Eine genaue Dauer können die Insolvenzverwalter derzeit nicht prognostizieren. (ahu)