Gibt es bei der BU bald keine Berufsgruppen mehr?

18.09.2019

BU-Experte Philip Wenzel / Foto: © BSC Neutrale Allfinanz-Vermittlungs-GmbH

Was mir Sorge bereitet ist, dass der Kunde und der Vermittler nun elf Fragen richtig beantworten und im Zweifel auch beweisen können müssen, um nicht eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht zu begehen. Eigentlich ist das nur bei krassen Verstößen überhaupt ein Problem und auch kein neues. Denn auch bisher gibt es eben Unterschiede zwischen Kindererzieher, Kinderpfleger und dem Kindergärtner.

Das ist aber sowieso in den Griff zu kriegen, wenn die Fragen möglichst objektiv zu beantworten sind. Gut wäre z.B. eine Frage zur Lautstärke am Arbeitsplatz in Dezibel. Schlecht wäre, würde die Frage lauten: „Sind Sie am Arbeitsplatz regelmäßig Lärm ausgesetzt?“. Denn was Lärm ist und was nicht, lässt sich auf einem Metal-Konzert vortrefflich diskutieren.

Bleibt abzuwarten, wann ein Versicherer mutig genug ist, das alte System vollkommen über den Haufen zu werfen und seinen Vermittlern diesen Mehraufwand zuzumuten. Auf Vermittlerseite dürften sich aber vor allem auf biometrische Risiken spezialisierte Vermittler über eine neue gerechtere Einstufung ihrer Kunden freuen.

Kommentar von Philip Wenzel, BU Experte BSC Neutrale Allfinanz-Vermittlungs-GmbH