Geteiltes Echo
22.02.2019
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Was kommt auf die Finanzanlagenvermittler zu?
Während bezüglich der IDD bereits eine konkrete Bilanz gezogen wer-den kann, sind die Umsetzung von MiFID II und die neue FinVermV noch Zukunftsmusik. „Die MiFID II ist das Pendant zur IDD im Finanzanlagenbereich und bringt daher ähnliche Pflichten hinsichtlich Information, Beratung und Dokumentation mit sich“, glaubt Norbert Porazik, geschäftsführender Gesellschafter der Fonds Finanz Maklerservice GmbH, dass die Finanzanlagenvermittler sich durchaus bei ihren Kollegen von der Versicherungsvermittlung etwas abschauen können. „Für die Umsetzung entscheidend ist die Ausgestaltung der FinVermV, die aktuell noch in der Entwurfsfassung vorliegt. Hier plädieren wir dringend für eine Anpassung. Die FinVermV sollte eine sechsmonatige Übergangsfrist enthalten und freien Vermittlern in begründeten Ausnahmefällen einen Vertrieb außerhalb des Zielmarktes ermöglichen. Nur so gelten für alle Marktteilnehmer die gleichen Voraussetzungen“, richtet Porazik zudem einen Appell an die Politik. Dr. Sebastian Grabmaier fürchtet, dass durch die Regulierung der Finanzanlagenvermittlung ähnliche Probleme auftreten könnten wie durch die IDD: „Was MiFID II anbelangt, befürchte ich, dass der ein oder andere Berater organisatorisch überfordert ist – etwa mit dem sogenannten ‚Taping‘, also der Aufzeichnungspflicht telefonischer Beratungsgespräche, oder den umfänglichen Kostenausweisen.“ Er vermutet daher, dass sich die Tendenz zur reinen Vermittlung von Vermögensverwaltungslösungen bzw. reinen Online-Beratungsangeboten verstärken wird. Auch im Bereich der Finanzanlagenvermittlung zeigt sich Norman Wirth als harter Kritiker der aktuellen Regulierungsmaßnahmen: So gehe seiner Meinung durch MiFID II und die Neugestaltung der FinVermV die Entmündigung des Kunden weiter. „Sollte z. B. die vorgesehene obligatorische Aufnahmepflicht für telefonische Beratungsgespräche nun auch für die unabhängigen Vermittler kommen, wäre die fernmündliche Beratung nahezu tot – ein Bärendienst für den Kunden. Gleiches gilt für die unbedingte Pflicht im vordefinierten Zielmarkt zu bleiben, unabhängig davon, ob ein bestimmtes Produkt als Beimischung nicht doch für den konkreten Kunden Sinn macht.“ Er räumt aber auch ein, dass die verbesserte Kostentransparenz für den Kunden positiv sei. Einen, nicht ganz uneigennützigen, Vorteil kann Norbert Porazik der Regulierung abgewinnen: Die Pools werden immer mehr gefragt: „Wir konnten die neuen Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten der IDD trotz mancher Herausforderung sehr gut meistern. Wir haben unsere IT-Systeme und Prozesse gemeinsam mit softfair und juristischen Fachberatern pünktlich zum Inkrafttreten rechtskonform aufgestellt. Damit konnten wir auch den Unsicherheiten von Seiten unserer Makler bestens entgegenwirken. Unser umfassendes Weiterbildungsangebot mit Präsenz- und Online-Formaten wird sehr gut angenommen und bewertet. Grundsätzlich treiben uns Regulierungsmaßnahmen wie die IDD immer mehr Makler in die Arme.“
Auch Rolf Schünemann glaubt, dass sein Unternehmen von der Regulierung letztendlich profitieren könnte: „Für den Investmentbereich sehen wir uns Dank hauseigener BfV Bank für Vermögen AG und entsprechender MiFID II-Expertise bestens für die bezüglich MiFID II und FinVermV kommenden Anforderungen gewappnet. So werden sich Finanzanlagevermittler auf mehr Beratungs- und Vermittlungsaufwand einstellen müssen, den wir auch an dieser Stelle bestmöglich abzufedern wissen.“ Norman Wirth glaubt ebenfalls, dass die Makler die Herausforderungen der Regulierung nicht ohne externe Hilfe meistern können: „Mehr denn je gilt: Nur mit guten Partnern, wenn möglich spezialisiert und gut informiert sind die inhaltlichen und administrativen Vorgaben zu bewältigen.“ (ahu)