Gesetz zur Honorarberatung verabschiedet
25.04.2013
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Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Honoraranlageberatung beschlossen. Damit wird die Honorarberatung als eigenständiges Berufsbild etabliert.
(fw/kb) Das Gesetz bestimmt, dass Honorarberater ausschließlich vom Kunden vergütet werden dürfen. Sie können die von ihnen empfohlenen Anlageprodukte auch vermitteln, dürfen aber keine Provisionen von Produktanbietern oder Dritten annehmen. Der Gesetzentwurf war von der Bundesregierung vorgelegt worden und geht auf das Eckpunktepapier des Bundesverbraucherministeriums von Juli 2011 zurück.
„Mit dem Gesetz haben wir eine weitere wichtige Etappe auf dem Weg zu einer besseren Finanzberatung zurückgelegt. Die Finanzkrise hat gezeigt, dass gerade im Bereich der Geldanlage großer Handlungsbedarf besteht, die Beratung stärker an den Interessen der Verbraucher auszurichten", sagte Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner. Die Honorarberatung könne diesem Anspruch am besten gerecht werden, da sie nicht durch Provisionszahlungen beeinflusst wird.
Die Honorarberater werden künftig in ein öffentliches Register eingetragen und dürfen nicht mehr auf Provisionsbasis tätig werden. Bieten Banken Anlageberatung sowohl auf Honorar- als auch auf Provisionsbasis an, müssen sie beide Bereiche organisatorisch, funktional und personell voneinander trennen. Dies soll sicherstellen, dass Honorarberater keine Verkaufsvorgaben erhalten.