Gerade für junge Leute wichtig

12.04.2019

Michael Stille, Vorstandsvorsitzender der Dialog Lebensversicherungs-AG / Foto: © Dialog Lebensversicherungs-AG

finanzwelt: Für viele Makler gilt: BU oder nichts. Richtig oder falsch? Stille: Die Bevorzugung der Berufsunfähigkeitsversicherung gegenüber anderen Formen der Absicherung gegen den Verlust der Arbeitskraft ist in der Tat bei den Maklern deutlich ausgeprägt. Dies hat aber auch nachvollziehbare Gründe: Die BU war die erste einschlägige Versicherung und ist seit ihrem Markteintritt ständig verbessert und verfeinert worden. Die Bedingungswerke sind immer hochwertiger, aber sich auch immer ähnlicher geworden – so entscheidet oft der Preis. Wir als Dialog versuchen mit viel Engagement, unseren Vertriebspartnern die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zu empfehlen, weil wir sie für unterschätzt und bei bestimmten Zielgruppen für die beste Lösung halten. Neuerdings gewinnen auch Ausschnittsdeckungen (z. B. Grundfähigkeitsversicherungen) einen gewissen Stellenwert. Als aufmerksamer und zugleich verantwortungsvoller Versicherer muss man den Markt genau beobachten und aus Trends Schlussfolgerungen ziehen, aber nicht gleich seine Philosophie über Bord werfen.

finanzwelt: Die Dialog bietet aber auch Alternativen an zur BU, oder? Stille: Ich hatte gerade ein Beispiel erwähnt, möchte Ihnen aber gern eine systematische Antwort geben. Wir halten nach wie vor die Berufsunfähigkeitsversicherung für den Königsweg zur Absicherung des Risikos Verlust der Arbeitskraft. Hier bieten wir einen klassischen Tarif mit konstanter Beitragszahlung an, der mittels zahlreicher Optionen noch wertvoller gestaltet werden kann. Unser risikoadäquater Tarif verhilft Berufsanfängern, Existenzgründern und jungen Familien zu einem vollwertigen und zugleich bezahlbaren Schutz. Um jedermann eine zuverlässige Absicherung gegen den Arbeitskraftverlust zu bieten, haben wir für unsere Vertriebspartner das Beratungskonzept Arbeitskraftsicherung entwickelt. Auf einen kurzen Nenner gebracht: Wir schlagen die hochwertige Berufsunfähigkeitsversicherung für Akademiker und die Angehörigen kaufmännischer Berufe vor, für vorwiegend körperlich Berufstätige, Künstler und Personen mit gefahrgeneigtem Beruf dagegen die für jedermann bezahlbare Erwerbsunfähigkeitsversicherung, die einen soliden Basisschutz darstellt. Wir wünschen uns, dass unser Konzept eine wachsende Zahl von Maklern überzeugt.

finanzwelt: Inwieweit sind modulare Lösungen, sozusagen nach dem Baukastenprinzip, im Kommen? Stille: Sie sprechen jetzt die sog. Multirisk-Versicherungen an. „Im Kommen“ ist für mich aber eine zu weitgehende Einschätzung. Es werden vermehrt Ausschnittsdeckungen angeboten, also z .B. unter Ausschluss psychischer Erkrankungen, die heute für die meisten BU-Fälle verantwortlich sind, oder nur Grundfähigkeiten betreffend. Unsere Philosophie ist eine andere: Wir bieten mit unseren top-gerateten Produkten immer einen Vollschutz an, da wir überzeugt sind, dass damit dem Bedarf der Menschen am besten entsprochen wird. Darüber hinaus führen wir in unserem Portfolio eine Vielzahl von Optionen, so dass der anspruchsvolle Kunde seinen Schutz noch wertvoller gestalten kann. Einige Beispiele: Wir bieten eine Dread Disease-Option für den Fall des Eintritts einer schweren Krankheit sowie des Verlustes einer der Grundfähigkeiten Sehen, Hören, Sprechen an. Die Arbeitsunfähigkeits-Option („Gelbe-Schein-Regelung“) sichert nach Vorlage einer fachärztlichen Bescheinigung die Auszahlung der monatlich versicherten BU-Rente für maximal 24 Monate ab. Die garantierte Rentenerhöhung zwischen 1 und 5 % im Leistungsfall sichert während der Laufzeit das Inflationsrisiko ab. Um den erhöhten Finanzbedarf (z. B. für Umbauten) aufgrund einer BU auszugleichen, erhält der Kunde bei einer einmaligen unbefristeten anerkannten BU eine einmalige Zusatzzahlung in Höhe von 12 Monatsrenten. Vereinbart werden kann auch der Verzicht auf die Anwendung von § 163 VVG, also auf das Recht des Versicherers zur Beitragserhöhung. Schließlich haben wir noch die ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie eingeführt. Innerhalb der ersten fünf Jahre nach Versicherungsbeginn kann ohne Angabe von Gründen eine Erhöhung der vereinbarten BU-Rente um bis zu 100 % gewählt werden. Diese Erweiterung gibt es ohne Aufpreis. Sie sehen, es gibt einen ganzen Strauß von Möglichkeiten, den Berufsunfähigkeitsschutz noch weiter zu optimieren, wobei die im Tarif eingeschlossenen normalen Regelungen bereits ein solides Fundament darstellen.

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