Geldwäsche: BaFin verstärkt Kontrollen bei Versicherern

26.06.2024

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Die Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung will die Finanzaufsicht BaFin auch bei Versicherungsunternehmen künftig verstärkt kontrollieren. Dies geht aus einem aktuellen Interview des BaFinJournal mit Carsten Sperl, der bei der BaFin für dieses Thema zuständig ist, hervor. Die BaFin fordert Versicherer zu mehr Kontrolle auf.

Im Fokus stehen derzeit vor allem die in Deutschland tätigen Niederlassungen von ausländischen Versicherungsunternehmen, die keine Berichte über ihre Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung bei der BaFin einreichen müssen. Obwohl diese in erster Linie von der Aufsicht in deren Heimatland überprüft werden, muss die BaFin als Gastlandaufsicht trotzdem über deren Geschäfte und Präventionsmaßnahmen im Bilde bleiben. Deswegen verstärkt die BaFin zum Beispiel Vor-Ort-Besuche bei diesen Verpflichteten um den persönlichen Austausch zu intensivieren.

Herausforderungen für Versicherer bei der Geldwäscheprävention

Ein wichtiges Thema sieht die BaFin im Wandel von klassischen Lebensversicherungen mit Garantien hin zu flexibleren Versicherungsprodukten. Diese relativ neuen Produkte zeichnen sich durch die kurzfristige Verfügbarkeit der angelegten Gelder aus. Im Gegensatz zur herkömmlichen Lebensversicherung, bei der regelmäßige und gleichbleibende Prämienzahlungen erfolgen, ermöglichen flexible Ein- und Auszahlungen viele Transaktionen innerhalb eines relativ kurzen Zeitraumes in einem Vertrag. Diese zusätzlichen unregelmäßigen Zahlungen machen es komplizierter, die Mittelzu- bzw. -abflüsse zu überwachen.

Auch die vielen banknahen Geschäfte der Versicherungsunternehmen, wie beispielsweise Tagesgelder oder Darlehensgeschäfte, bringen zusätzliche Herausforderungen für die Geldwäscheprävention mit sich. Denn hier ist die Gefahr, dass illegale Gelder durch Transaktionen verschleiert und in den legalen Wirtschaftskreislauf integriert werden, ähnlich hoch wie bei einem Kreditinstitut.

Wie die BaFin feststellt, wird der Geldwäschebereich nicht immer rechtzeitig von der Produktentwicklung bei neuen Produkten eingebunden, so dass die Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche nicht immer hinreichend sind. Deswegen empfiehlt die BaFin, den Versicherern mit einem entsprechendem Produktportfolio dringend, ein weitreichendes IT-Monitoring einzuführen.

Maßnahmen der BaFin

Die BaFin führt jedes Jahr Vor-Ort-Prüfungen bei Versicherungsunternehmen durch. Haben diese Produkte im Bestand, die als besonders risikoanfällig betrachtet werden, wird geprüft, ob die Präventionsmaßnahmen ausreichen.

In Einzelfällen müssen  Maßnahmen gegen Versicherungsunternehmen ergriffen werden, die Schwächen bei den Präventionsmaßnahmen zeigen. In solchen Fällen ordnet die BaFin abhängig von Art und Schwere des Verstoßes die Beseitigung der Mängel an, verhängt Bußgelder oder erlässt sogar geschäftsbeschränkende Maßnahmen. (mho)

Weitere Informationen finden Sie hier im vollständigen Interview des BaFinJournal mit Carsten Sperl.

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