GDV-Verhaltenskodex – Makler kritisieren fehlende Ausrichtung auf ihre Berufsgruppe
29.07.2015
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Für das CHARTA-Qualitätsbarometer 2015 musste sich der GDV-Verhaltenskodex einer Bewertung durch die befragten Versicherungsmakler stellen.
(fw) Ergebnis in der Gesamtbetrachtung: Festlegen konnten sich 39 Prozent, die ihn als „mangelhaft“ oder „schlecht“ bewerten, und nur 21 Prozent kommen zum Urteil „sehr gut“ oder „gut“.
Gezielte Nachfragen förderten zu Tage, dass 22 Prozent der Makler den passenden Zuschnitt des Kodex auf ihre Berufsgruppe vermissen. Sie kritisieren insbesondere, dass der GDV-Kodex sich hauptsächlich an den Gegebenheiten in den Versicherungsunternehmen selbst bzw. des gebundenen Vertriebs orientiert. Die Versicherungsmakler haben es im Alltag aber nicht nur mit dem GDV-Kodex zu tun, vielmehr haben einige Versicherer und Maklerverbände eigene Kodizes entwickelt, teils sogar mit sich widersprechenden Inhalten. Vor diesem Hintergrund erscheint es nachvollziehbar, dass viele Makler Kodizes an sich für verzichtbar halten. Auch, weil sie aus Maklersicht letztlich Selbstverständlichkeiten enthalten, wie z. B. die Einhaltung gesetzlicher Informations- und Beratungspflichten.
Die Idee, Verhaltensregeln zu vereinheitlichen, stößt bei fast 20 Prozent der Makler auf Zustimmung, und gut 10 Prozent der Befragten erkennen auch eine Imageverbesserung für Versicherungsmakler.
Bezug der Studie unter www.charta.de und www.qualitaetsindex.de