GDV befürwortet Anhebung des Höchstrechnungszinses

30.11.2023

Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Foto: © GDV

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßt die Empfehlung der Deutschen Aktuarvereinigung, den Höchstrechnungszins ab 2025 von derzeit 0,25 auf 1,0 Prozent anzuheben. „Die empfohlene Zinsanhebung ist aus unserer Sicht eine angemessene Reaktion auf das allgemein gestiegene Zinsniveau. Dies wird sich positiv auf die Gestaltung von Lebensversicherungsprodukten auswirken, wovon Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren”, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.

Entscheidung obliegt dem Bundesfinanzministerium

Die Entscheidung über die Anpassung obliegt dem Bundesfinanzministerium. Sollte es den Vorschlag annehmen, stiege der Höchstrechnungszins erstmals seit dann 30 Jahren. Mit dem angepassten Höchstrechnungszins könnten Versicherer ihren Kunden höhere Garantiezinsen bieten, auch die garantierten Rentenleistungen könnten steigen. Zusätzlich wirken sich steigende Rechnungszinsen auch positiv auf die Prämien von Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen aus. 

Empfehlungen der Deutsche Aktuarvereinigung

Die Deutsche Aktuarvereinigung – die Berufsvereinigung der Versicherungsmathematiker – und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht treffen alljährlich Empfehlungen zur Anpassung des Höchstrechnungszinses für das übernächste Jahr. Daran gebunden ist das Bundesfinanzministerium jedoch nicht. Wirksam wird die Zinsanpassung durch Änderung der sogenannten Deckungsrückstellungsverordnung. 

Über den Höchstrechnungszins

Der Höchstrechnungszins ist eine Obergrenze für den maximal zulässigen Rechnungszins, den Lebensversicherer bei der Berechnung ihrer Rückstellungen nutzen dürfen. Er ist nicht mit dem Garantiezins gleichzusetzen, den Lebensversicherer individuell auf ihre Produkte gewähren. 

Von einer Anhebung des Höchstrechnungszinses sind die Garantien der Neuverträge betroffen, die ab Zinsanhebung geschlossen werden. Bei Rentenversicherungen profitieren Kunden mit flexiblen Rentenfaktoren, die ebenfalls steigen können. Bestandskunden profitieren vom gestiegenen Zinsniveau durch eine steigende Überschussbeteiligung. Etliche Lebensversicherer haben bereits eine Erhöhung der Überschussbeteiligung für 2024 angekündigt. Auch bei Neuverträgen gilt: Wenn die erwirtschaftete Rendite des Versicherers oberhalb des Garantiezinses liegt, steigt die Überschussbeteiligung. (mho)