Früherer Rentenbeginn kostet Geld

31.08.2017

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Ein früheres Ausscheiden aus dem Erwerbsleben mag zwar verlockend klingen, hat allerdings finanzielle Einbußen zur Folge. Auch wenn ein Ausgleich von Abschlägen nun früher möglich ist, sollte die private Vorsorge nicht außer Acht gelassen werden.

Seit Mitte dieses Jahres ist der Ausgleich von Abschlägen in der gesetzlichen Rente bei einem vorzeitigen Renteneintritt früher möglich als bisher. Solche Zahlungen können nun bereits ab dem 50. Lebensjahr statt wie zuvor ab dem 55. Lebensjahr vorgenommen werden. Darauf weist das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) hin.

Wer später in Rente geht, als gesetzlich vorgesehen, wird pro Monat mit einem Zuschlag von 0,5 % belohnt. Ein früheres Ende des Arbeitslebens führt zu einer Kürzung von 0,3 % pro Monat. Somit müssen Versicherte, die ein Jahr vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter ihren Ruhestand antreten, eine Rentenminderung von 3,6 % hinnehmen. Wenn die ursprüngliche Rentenhöhe 1.500 Euro betragen hätte, muss der Rentner damit während der gesamten Rentenbezugsdauer auf 54 Euro monatlich verzichten.

Vorzeitiger Ausgleich möglich

Für die Versicherten besteht jedoch die Möglichkeit, durch zusätzliche Beitragszahlungen die Abschläge auszugleichen. Jedoch sind diese Zahlungen alles andere als niedrig: So fallen im oben erwähnten Beispiel 12.760 Euro an. Damit muss ein Versicherter, der eine Rente in Höhe von 1.500 Euro bezieht und drei Jahre früher in Rente gehen möchte, bereits 41.380 Euro aufbringen, um den monatlichen Abschlag von 162 Euro auszugleichen. „Diese finanziellen Folgen eines vorgezogenen Rentenbeginns sollten in der Planung des eigenen Ruhestandes bedacht werden. Nicht ohne Grund wurde der Zeitpunkt, ab dem solche Zahlungen möglich sind, vom Gesetzgeber vorgezogen. Damit soll den Versicherten mehr Zeit eingeräumt werden, um die Vorkehrungen für den Wechsel vom Erwerbsleben in die Rentenphase zu treffen“, erläutert DIA-Sprecher Klaus Morgenstern.

Eine andere Möglichkeit, die Rentenlücke zu schließen ist private Vorsorge. Daher sollten in der Planung des individuellen Ruhestandes immer verschiedene Optionen geprüft werden. „Aber ganz gleich, welcher Weg letztendlich eingeschlagen wird, ohne Sparen und die Bildung von Altersvorsorgekapital ist ein früherer Ausstieg aus dem Berufsleben ohne Einschränkungen nicht möglich“, fügt Morgenstern hinzu und gibt Ihnen als Berater damit ein gutes Argument für das Kundengespräch mit auf den Weg. (ahu)

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