FondsKonzept hat Weichen für MiFID II gestellt
11.01.2018
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Trotz rechtlicher Unsicherheiten und knapper Zeitvorgaben hat die FondsKonzept AG die Umstellung ihrs IT-Systems nach den Vorgaben der Finanzmarktrichtlinie MiFID II in der ersten Kalenderwoche erfolgreich abgeschlossen.
So konnten auf der Online-Plattform Maklerservicecenter (MSC) alle Funktionalitäten zur Geeignetheitsprüfung sowie zur Geeignetheitserklärung für die Makler freigeschaltet werden. Gemäß der gesetzlichen Bestimmung des Zielmarktes für ein Finanzprodukt sind alle gelieferten Zielmarktdaten der Kapitalverwaltungsgesellschaften sukzessive in das System eingelesen worden. Wenn der FondsKonzept-Partner nun einen Investmentfonds für seinen Kunden auswählt, vergleicht das System die Fondsdaten automatisch mit den individuell erfassten Parametern aus dem Anlegerprofil und zeigt dem Makler das Ergebnis unmittelbar an. Somit besteht für die Makler eine hohe juristische Sicherheit bei der Produktauswahl und seine Verpflichtungen im Hinblick auf den Geeignetheitstest werden vollständig erfüllt.
Zu den neuen Funktionen gehört auch ein Update der Berater-App mit der Erweiterung um eine Telefonfunktion, mit der relevante Kundengespräche, die zu Anlageentscheidungen führen, gemäß der geforderten Geeignetheitserklärung nach Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) aufgezeichnet werden. Zusammen mit der Chat-Funktion im Rahmen einer Multi-Channel-Kommunikation verfügt der Makler somit über eine leistungsstarke Infrastruktur, um mit seinen Kunden serviceorientiert und sicher in Kontakt zu treten.
„Wir haben das Inkrafttreten von MiFID II in Deutschland genutzt, um die Dienstleistungen für den Makler und seine Kunden über den gesetzlichen Rahmen hinaus auszuweiten,“ so Hans-Jürgen Bretzke, Vorstand der FondsKonzept AG. Die Prüfung der Übereinstimmung der vom Kunden gehaltenen Investmentfonds mit seiner Risikobereitschaft und Verlusttragfähigkeit wird im Makerservicecenter börsentäglich vorgenommen. Diese Funktion ist vor allem deshalb von Bedeutung, da sich etwa der Aktienanteil eines im Portfolio gehaltenen Mischfonds durch marktbedingte Schwankungen verändern und damit die Anlagegrenzen des Kunden verletzten kann. Maklern eröffnen solche erweiterte Leistungen die Möglichkeit, ihre Beratungsdienstleistungen auszubauen und aufgrund der erbrachten Mehrwerte entsprechende Servicegebühren mit den Kunden zu vereinbaren. (ahu)