Förderungs-Check vorm Jahresende
25.10.2016
Jetzt wird es höchste Zeit sich um Riester zu kümmern! © Melpomene - Fotolia.com
Geld zu verschenken, ist nicht immer gewollt. Bei Riester-Verträgen passiert dies meistens durch ein mangelndes Wissen über die Bedingungen. Die Verträge vor dem Jahresende zu prüfen macht Sinn.
Fast 16,5 Millionen Riester-Verträge gibt es in Deutschland, da ist noch Potential vorhanden. Die vollen Zulagen erhalten unter den Riester-Anlegern nur etwa sechs Millionen. Oftmals müssen die Zulagen anteilig gekürzt werden, weil zu wenig in den Vertrag einbezahlt wurde, melden die Universa Versicherungen. Wer gar keinen Riester-Vertrag hat, verschenkt die kompletten Zulagen, und das jedes Jahr auf das Neue.
Als Mindesteigenbetrag in den Riester-Verträgen müssen vier Prozent des Bruttoeinkommens des Vorjahres, welches der Sozialversicherungspflicht unterlag, gespart werden, abzüglich der Zulagen – mindestens jedoch 60 Euro pro Jahr. Nur dann gibt es die volle Grundzulage von 154 Euro sowie für jedes Kind eine Kinderzulage von 185 Euro oder für ab 2008 geborene Kinder von 300 Euro.
Beispiel: Eine Arbeitnehmerin mit einem sechsjährigen Sohn und einem Bruttoeinkommen von 15.000 Euro im Vorjahr spart monatlich 10 Euro. Die volle Grund- und Kinderzulage von 454 Euro erhält sie nur, wenn sie in diesem Jahr mindestens 146 Euro selbst spart. Zusätzlich zu ihrem Beitrag von 120 Euro sollte sie also noch 26 Euro in 2016 einzahlen, um eine Kürzung der maximalen Zulage zu vermeiden.
In der Regel genügt ein kurzes Schreiben an den Anbieter, dass man eine einmalige Sonderzahlung leisten oder den Beitrag erhöhen will, so die Experten der Universa.
Wichtig ist, dass die Nachzahlung noch im laufenden Jahr als Geldeingang verbucht wird. Deshalb sollte nicht mehr allzu lange gewartet werden. Alternativ kann die Sonderzahlung auch unter Angabe der Versicherungsnummer durch die Versicherten selbst überwiesen werden. (db)