Fit for Work

15.10.2018

Foto: © Marc Jahn

Guter Wille reicht nicht

In den USA gehört das betriebliche Gesundheitsmanagement jedenfalls schon seit etlichen Jahrzehnten quasi zur Standardausrüstung, zurückzuführen allerdings auch auf das dort sehr spezielle Gesundheitssystem. Langsam aber wird BGM auch in Deutschland zu einem Trendthema, das sogar bei der Gewinnung besonders qualifizierter Arbeitskräfte eine Rolle spielt. Ob Gesundheitsportale, Betriebssport oder Wearables – gezielte Vorbeugung von Gesundheitsschäden – gehört gerade in modernen Unternehmen quasi zum guten Ton. Doch aller gute Wille führt ins Nichts, wenn die Führungskräfte sich nicht werbend einbringen oder aber es keine Erfolgsmessung gibt. Bei allem guten Willen müssen die Firmen aber auch einsehen, dass es so ganz ohne Verwaltungsaufwand nicht geht. Löbach führt hierzu aus: „Der Verwaltungsaufwand hängt von dem Reifegrad des betrieblichen Gesundheitsmanagements ab. Je systematischer und strategischer ein BGM in Unternehmen verfolgt werden möchte, desto mehr bedarf es einem Steuerungsgremium mit ausreichend personellen und finanziellen Ressourcen.“ Sei die fachliche Expertise oder die Mitarbeiterkapazität dafür nicht vorhanden, so könnten gesetzliche Krankenkassen und externe BGM-Berater die Unternehmen unterstützen und mit reduziertem eigenen Aufwand dennoch etwas Gutes für die Gesundheit der Mitarbeiter tun. Löbach ergänzt: „Unsere Erfahrung zeigt, dass ein strukturiertes und langfristiges BGM nach spätestens zwei bis drei Jahren den Return of Investment erreicht und ein ökonomischer Nutzen durch gesündere Mitarbeiter nachgewiesen werden kann.“

Ganz präzise Informationen liefert Bröske: „Als Richtgröße gilt: Eine Vollzeit-Stelle für den BGM-Beauftragten im Betrieb/Unternehmen ab einer Größe von 500 Mitarbeiter. Die Realität ist jedoch, dass in vielen Firmen das BGM „nebenbei“ bearbeitet wird. Ein Steuerkreis mit den zuständigen Funktionsträgern im Unternehmen, wie Personalrat, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Gesundheits-Losten, Arbeitsmediziner etc., hat sich hier bewährt.“ Der Aufwand für BGM sei vor allem zu Beginn des Prozesses höher, bis die notwendigen Strukturen im Unternehmen geschaffen worden seien und sich das BGM etabliert habe. Man rechne hier mit einem Zeitraum von zwei bis drei Jahren. Die Dauer der Etablierung hänge unter anderem von der Unternehmensgröße ab.

Bei der Zusammenarbeit mit einer Krankenkasse als Partner für BGM könne der Planungs- und Organisations-Aufwand auf beide Partner verteilt, beziehungsweise betriebliche Ressourcen geschont werden. Die Krankenkasse könne hierbei als Moderator für den Steuerkreis fungieren und auch die Rolle des BGM-Fachberaters übernehmen. Bröske: „Die iga.Praxis stellt fest, dass Verbesserungen bei der Gesundheit der Mitarbeiter/innen schon mit geringem Aufwand möglich sind, z. B. bei der Optimierung von Arbeitsabläufen oder der Umsetzung einzelner BGF-Maßnahmen.“ Nichtsdestotrotz sei es empfehlenswert, einen nachhaltigen BGM-Prozess in das Unternehmen zu etablieren, um langfristig die Gesundheit und Produktivität der Mitarbeiter zu erhalten. Ganz entspannt zeigt sich Hallesche-Manager Gladis: „Genau das ist ja das Tolle an der bKV: Die bKV ist unkompliziert und verwaltungsarm und genießt dabei noch besondere Wertschätzung bei den Mitarbeitern. Denn es geht hier um ihre persönliche Versorgungssituation und Gesundheit.“ (hdm)