"Falsche Datenbasis für Provisonsdeckel"
10.09.2019
Martin Klein, Geschäftsführender Vorstand des VOTUM-Verbandes / Foto: © VOTUM
Möglicherweise wird bald ein Provisionsdeckel in der Lebensversicherung eingeführt. Da dieser auf einer mutmaßlich falschen Datengrundlage basiert, fordert der VOTUM-Verband nun einen sofortigen Stopp des Gesetzgebungsverfahrens.
Von Beginn an hat der VOTUM Verband darauf hingewiesen, dass die thematische Verquickung der Deckelung von Provisionen in der Lebensversicherung mit denen der Restschuldverschreibung unzulässig ist, da es sich hierbei um zwei getrennt voneinander zu beurteilende Sachverhalte handelt, die jeweils einem gänzlich unterschiedlichen Vermittlerumfeld entspringen. So werden Restschuldverschreibungen nahezu ausschließlich von Banken im unmittelbaren Zusammenhangen mit dem angebotenen Kreditvertrag vermittelt, während die Vermittlung von Lebensversicherungen in einem heterogenen Markt durch registrierte Versicherungsvermittler (Ausschließlichkeitsvermittler, Mehrfachagenten, Makler) erfolgt. Laut VOTUM sind bei der Restschuldverschreibung tatsächlich Missstände und Exzesse bei der Provisionierung von Abschlüssen festzustellen. Im Bereich der Lebensversicherung würde sich hingegen ein gänzlich anderes Marktbild zeigen. So hätten hier das LVRG und der funktionierende Wettbewerb in einem breit diversifizierten Markt tatsächlich zu sinkenden Abschlusskosten geführt und es seien keine Provisionsexzesse zu beobachten.
„BaFin hat falsche Datengrundlage“
Die Redaktion des Branchenmagazins „Versicherungstip“ hat durch ihre hartnäckigen Nachfragen laut VOTUM das mangelhafte Datengerüst der BaFin offengelegt. So habe die BaFin gegenüber der Politik in ihrer Evaluation durch Vorspielung einer Scheingenauigkeit den Eindruck erweckt, sie sei in der Lage, die Entwicklung der Provisionshöhen in der Lebensversicherung je Vertriebsweg bis in die zweite Nachkommastelle genau darzulegen. Jedoch musste sie nun einräumen, dass sie von den Versicherern die Provisionszahlungen für Lebens- und Restschuldverschreibungen gemeinsam erfasst hat. Laut VOTUM hat die Vermengung dieser Daten nicht nur zu „absurden Ergebnissen“ sondern auch zu entsprechend falschen Rückschlüssen im verantwortlichen Bundesfinanzministerium geführt.
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