"Falsche Datenbasis für Provisonsdeckel"

10.09.2019

Martin Klein, Geschäftsführender Vorstand des VOTUM-Verbandes / Foto: © VOTUM

So geht die Bundesregierung laut der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP davon aus, dass Ausschließlichkeitsvermittler bis zu 9,03 % und Mehrfachvermittler sogar 10,76 % für die Vermittlung einer Lebensversicherung erhalten würden. Laut VOTUM sind diese Zahlen aber weit überhöht und stünden in keinem Bezug zu den realen Erlösen der vermittelnden Unternehmen. So würden selbst bei Mehrfachagenten, die den Versicherern durch ihre umfassenden Leistungen erhebliche Vertriebstätigkeiten abnehmen, die Maximalzahlungen bei der Hälfte dieser Werte rangieren. Dennoch werden diese Zahlen im dem überarbeiteten Gesetzentwurf als Begründung für die Erforderlichkeit von Begrenzungen angeführt.

Wie die Recherchen der Redaktion von Versicherungstip ergeben haben, gibt es für diese Fehleinschätzung einen wesentlichen Grund: Wenn der gleiche Versicherer an die BaFin kumuliert sowohl die Provisionszahlungen in seiner Lebensversicherungssparte und für die Vermittlung von Restschuldversicherungen meldet, in letzterer jedoch Provisionen in Höhe von deutlich über 50% der Prämie zahlt, entsteht insgesamt ein völlig verzerrtes Bild.

„Warum ist es niemandem aufgefallen?“

Laut VOTUM hätte dies den Verantwortlichen bei der BaFin auffallen müssen, gerade den ehemaligen Praktikern. So war der zuständige Exekutivdirektor Frank Grund früher selbst Vorstandsvorsitzender der Basler Versicherung und der Deutschen Ring Leben und verantwortete in dieser Funktion auch Provisionszahlungen. Jedoch hätte Grund laut VOTUM derart hohe Provisionen, wie sie nun dem Finanzministerium gemeldet wurde, auch vor der Umsetzung des LVRG sich nicht an seinen leistungsstärksten Vertrieb gezahlt. Deshalb hätte ihm die Falschdarstellung auffallen müssen, zumal er sich auf Basis dieser Daten für eine Intervention der BaFin ausspricht, sollte es nicht zu einer Maßnahme des Gesetzgebers kommen.

Martin Klein, Geschäftsführender Vorstand des VOTUM Verbandes, fordert als Konsequenz auf diese Fehlleistung bei der Datenerhebung eine Neubesinnung. So sei ein sofortiger Stopp des Gesetzgebungsverfahrens die einzig mögliche Schlussfolgerung. „Ohne eine glaubhafte und belastbare Datenbasis können weder das BMF noch die Bundesregierung ein Gesetz beraten, welches im erheblichen Maß in die grundgesetzlich geschützte Gewerbefreiheit eingreift.“ Der erfahrene Rechtsanwalt ist sich sicher: „Die Bundestagsabgeordneten müssen darauf vertrauen können, dass sie hier nicht auf der Basis manipulierter Daten zu einem Handeln gedrängt werden, welches weder erforderlich noch angemessen ist. Vor dem Bundesverfassungsgericht ist ein Gesetz, welches auf einer derart unseriösen Datenbasis beruht, ohne jede Chance.“  (ahu)