Fall P&R: 98 % Zustimmung

26.07.2019

Die meisten Gläubiger von P&R haben dem Vergleichsangebot bislang zugestimmt / Foto: © Fabio Balbi - stock.adobe.com

Was sich schon vor längerer Zeit angedeutet hat, wird nun wohl endgültig zur Gewissheit: Die Vergleichsvorschläge im Insolvenzverfahren gegen die deutschen P&R-Gesellschaften werden wohl angenommen. Durch eine aktuelle Entscheidung eines deutschen Gerichts sieht sich der Insolvenzverwalter in seinem bisherigen Vorgehen bestätigt.

Die Gläubiger von P&R sollen neue, meist niedrigere Forderungen anmelden, womit sich die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass sie ihr Geld erhalten werden. Dieses Vergleichsangebot haben die Insolvenzverwalter in dem Verfahren um den insolventen Containerinvestor P&R unterbreitet. Das Angebot ist bei den Gläubigern bislang auf absolut positive Resonanz gestoßen: Obwohl der der Versand noch nicht vollständig abgeschlossen ist (insbesondere bei Erbfällen sind noch einige Versendungen offen), haben bereits 98 % der Gläubiger dem Angebot zugestimmt. Die Insolvenzverwalter gehen davon aus, dass die Auswertungen der Rücksendungen erst im Herbst beendet sein wird und auch erst dann die abschließende Entscheidung über die Annahme des Vergleichs erfolgen kann. "Eine gründliche und absolut zuverlässige Abarbeitung ist im Interesse aller Gläubiger notwendig", betont Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé. Er bittet deshalb die Gläubiger auch weiterhin um Geduld, bis alle Daten entsprechend im Gläubiger-Informations-System hinterlegt sind. "Wir kommen in den Insolvenzverfahren gut voran. Neben der außerordentlich hohen Zustimmung zu den Vergleichsvorschlägen ist bemerkenswert, dass nahezu alle Gläubiger auch die Hemmungsvereinbarung unterzeichnet haben. Damit können auch die heute noch offenen Rechtsthemen in Ruhe geklärt werden", zeigt sich der Insolvenzverwalter insgesamt zufrieden.

Eine erste Abschlagsverteilung für die Gläubiger, die der Vereinbarung zugestimmt haben, soll noch im Jahr 2020 auf den Weg gebracht werden.

Keine Inanspruchnahme der Schweizer P&R möglich

Dass die Auffassungen und das Vorgehen des Insolvenzverwalters beim Vergleichsvorschlag richtig war, sieht er durch eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Bonn bestätigt. So wies dieses den Versuch eines Anlegers bzw. einer Rechtsanwaltskanzlei zurück, sich durch eine Klage gegen die Schweizer P&R durch einen Alleingang Sondervorteile zu verschaffen. Der Anleger bzw. dessen Anwälte wollten dabei die nicht insolvente Schweizer P&R Gruppen-Gesellschaft, bei der die Einnahmen aus der weltweiten Container-Vermietung zusammenlaufen, unmittelbar auf Zahlung von Miete in Anspruch nehmen. Sie beriefen sich dabei u.a. auf das Vorliegen eines Zertifikats, das das Eigentum des Anlegers an bestimmten Containern bestätigt werden sollte. Dieser Auffassung erteilte das Landgericht Bonn eine klare Absage. Es entschied stattdessen, dass die Mietzahlungen der Schweizer P&R Gruppen-Gesellschaft selbst dann nur an die Insolvenzverwalter erfolgen dürfen, wenn man den Anleger als Eigentümer ansehen würde. Die Mietzahlungen sind in jedem Fall von den Insolvenzverwaltern nach Maßgabe insolvenzrechtlicher Vorgaben zu verteilen.

"Die Entscheidung des Landgerichts Bonn bestätigt einmal mehr unsere Auffassung, dass Gläubiger keine Ansprüche gegen die Schweizer P&R durchsetzen können. Wie nahezu alle Gläubiger erkannt haben, geben die Gläubiger auch in dieser Hinsicht durch die Annahme des Vergleichsvorschlags nichts auf. Zugleich macht die Entscheidung des Landgerichts Bonn deutlich, dass Versuche Einzelner, sich auf diesem Weg Sonderrechte zu verschaffen, zum Scheitern verurteilt sind. Dies ist für die Gläubigergesamtheit positiv, weil damit Störungen der laufenden geordneten Verwertung der vorhandenen Container-Flotte verhindert werden. Das dient unserem Ziel, möglichst hohe Erlöse daraus zu erzielen und dann auch zeitnah an die Gläubiger auszuschütten", macht Dr. Michael Jaffé deutlich. (ahu)