Faire Vergütung für faire Beratung

24.06.2019

Stephan Bruckner, Head of Sales Liechtenstein Life Assurance AG / Foto: © Liechtenstein Life Assurance AG

finanzwelt: Und was passiert mit der Vergütung für die Beratung, wenn ein Kunde seinen Versicherungsvertrag kündigen sollte? Bruckner» Das ist wie in jedem anderen Beratungsgeschäft: die Beratung wurde erbracht und in diesem Fall war sie dann wohl auch so gut, dass auch eine Police abgeschlossen wurde. Daher besteht juristisch auch ein Anrecht auf die zu leistende Vergütung der Beratungsleistung. Juristisch ist das völlig normal. Schauen Sie sich das Leasing- oder Kreditgeschäft an. Hier gibt es beispielsweise Vorfälligkeitsentschädigungen, wenn ein Kunde aus einem Vertrag frühzeitig aussteigt. Also, nichts Unnormales.

finanzwelt: Nun handelt es sich bei dem neuen Produkt yourlife netto um eine fondsgebundene Rentenversicherung. Wäre man nicht besser beraten, einen Fondsspar-plan abzuschließen und somit diese Kosten zu umgehen? Bruckner» Nein. Bei einer langfristigen Altersvorsorge in Form einer fondsgebundenen Rentenversicherung sprechen die Steuervorteile eine ganz klare Sprache. Fondspolicen sind auf Anlegerebene abgeltungssteuerfrei, das heißt – während der gesamten Beitragszahlungsphase werden keine Steuern auf die Erträge fällig. In der Auszahlungsphase kommt es bei der Rentenauszahlung nur zu einer Ertragsanteilsbesteuerung – beachtlich dabei ist, dass kein Steuerabzug beim vorhandenen Verrentungskapital stattfindet. Bei der Wahl einer Kapitalleistung sind 50 % aller Erträge gemäß dem Halbeinkünfteverfahren steuerfrei, sofern die 12/62-Regel erfüllt ist. Wo-gegen ein nicht ausschüttender Fondssparplan bei einem Fondswechsel oder einem Verkauf mit Abgeltungssteuer, Soli und evtl. Kirchensteuer belegt wird. Handelt es sich dagegen um einen ausschüttenden Fonds, wird der Ertrag bei Ausschüttung mit Abgeltungssteuer belegt.

finanzwelt: Wie bewerten Sie den Markt für Altersvorsorge und die zukünftige Funktion von Vermittlern? Bruckner» Versicherungsberater haben eine große Aufgabe und Verantwortung, denn sie schützen die Menschen vor existenzbedrohender Altersarmut. Denn wir sehen ja, was in Ländern wie UK beispielsweise passiert: eine bedrohliche Unterversorgung einer breiten Gesellschaftsschicht, die für Honorarberatung und -zahlung nicht offen ist. Und ich denke, wir wollen in Deutschland keine Zweiklassengesellschaft, wie wir es im Gesundheitswesen schon teilweise erleben. (lvs)