Es kracht erneut zwischen BVK und Check24

26.11.2019

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Freunde werden Check24 und der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) in diesem Leben wohl nicht mehr: Seit heute beschäftigt sich das Landgericht München mit einer Klage des Vermittlerverbandes gegen das Vergleichsportal. Dieses Mal geht es um das Provisionsabgabeverbot. Die Fronten sind verhärtet und es wird mit harten Bandagen gekämpft.

Zum 10. Geburtstag hatte sich Check24 eine besondere Aktion ausgedacht: Die „Versicherungs-Jubiläums-Deals“. Dabei hatte das Vergleichsportal seinen Kunden Prämien für den Versicherungsabschluss versprochen. Der BVK sieht darin einen klaren Verstoß gegen das Provisionsabgabeverbot und klagte deshalb gegen Check24. Seit heute verhandelt das Landgericht München über die Klage.

In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung warf BVK-Präsident Michael H. Heinz Check24   „kalkulierten Rechtsbruch“ vor. Nach Auffassung des Verbandes sind durch das Provisionsabgabeverbot Sondervergütungen jeder Art verboten. Jedoch würde Check24 diese Regelung umgehen, indem es die Prämien nicht über die eigenen Versicherungsvermittler-Gesellschaften, sondern über die Check24 GmbH erstatten würde, die selbst gar nicht als Versicherungsvermittler registriert sei und daher nicht durch Verbot beschränkt werde.

„Unsere Anwälte haben dem Gericht unsere Argumente vorgetragen, warum die sogenannten Jubiläumsdeals des Vergleichsportals das gesetzliche Provisionsabgabeverbot verletzen“, so Michael H. Heinz in einer Pressemitteilung des Verbandes. „Wir sind zuversichtlich, dass das Gericht unserer Argumentation folgt und das Unternehmen verurteilt, zukünftig nicht mehr solche Verkaufsaktionen durchzuführen.“

Wie Check24 seine Position sieht, lesen Sie auf Seite 2