Erster P&R-Vermittler verurteilt
04.03.2019
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Das Landgericht Erfurt hat einen Vermittler von P&R-Anlagen zur Zahlung einer sechsstelligen Schadenersatzsumme verurteilt. Der Vorwurf: Fehlende Informationen.
Es könnte ein Urteil mit Signalwirkung sein: Ein Vertrieb muss 120.000 Euro Schadenersatz an einen Anleger zahlen, der in den Jahren 2013 und 2014 in vier Tranchen P&R-Container in Höhe von 250.000 Euro erwarb. Bereits in den Jahren 1993, 1999 und 2012 hatte der Anleger über die Vertriebsgesellschaft P&R-Container für insgesamt 400.000 Euro erworben und diese Geschäfte mit einem Gewinn von ca. 143.000 Euro abgeschlossen.
Das Problem bei der jüngsten Containerinvestition: Der Vermittler hatte den Anleger nicht auf das Totalverlustrisiko und das Nachschussrisiko hingewiesen. Der Verurteilte erklärte, dass dies nicht nötig gewesen sei, weil es sich um ein reines Ausführungsgeschäft gehandelt habe. Das Landgericht Erfurt sah dies aber anders und verurteilte ihn deshalb nun zu Schadenersatz. (ahu)