Erste Zahlungen für PIM-Gläubiger

23.02.2021

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Der Insolvenzverwalter der PIM Gold GmbH hat erste Abschlagszahlungen an die Insolvenzgläubiger geleistet. Diese können sich wohl über deutlich mehr Geld als Beteiligte in anderen Insolvenzverfahren freuen.

Derzeit haben ca. 7.000 Gläubiger Forderungen in Höhe von insgesamt 178 Mio. Euro angemeldet. Bei der ersten Abschlagszahlung erhalten die Gläubiger 7,5 % der gerichtlich festgelegten Forderungen. Insolvenzverwalter Dr. Renald Metoja rechnet mit einer insgesamt überdurchschnittlichen Insolvenzquote für das Verfahren. „Nach aktuellem Stand bestehen gute Aussichten, dass die Gläubiger zwischen 15 und 20 % ihrer Forderung zurückbekommen“, so Metoja. Zum Vergleich: Im Schnitt liegen lag die Insolvenzquote bei Unternehmensinsolvenzen in Deutschland zuletzt bei 3,6 %.

„Die Verwertung der sichergestellten Edelmetallbestände ist im Wesentlichen abgeschlossen, so dass wir in Abstimmung mit dem Gericht und dem Gläubigerausschuss eine erste Auszahlung vornehmen konnten“, so Dr. Renald Metoja. Dabei wurden alle Gläubiger berücksichtigt, deren Forderungen bereits gerichtlich festgestellt wurden. Derzeit befindet sich noch ein kleiner Teil der Forderungen in Prüfungen, zudem gehen weiterhin vereinzelt Forderungs-Nachmeldungen ein. Diese Gläubiger werden bei der nächsten Ausschüttung berücksichtigt, sofern ihre Forderungen gerichtlich anerkannt werden.

Aktuell konzentriert sich die Arbeit des Insolvenzverwalter auf die Prüfung und Nachverfolgung von Ansprüchen zugunsten der Insolvenzmasse. Hierzu zählen bspw. Ansprüche gegen eine Scheideanstalt in der Türkei, an die mutmaßlich Gelder transferiert wurden. Hinzu kommen Haftungs- und Anfechtungsansprüche, etwa gegen Organe oder Vertriebsmitarbeiter der Gesellschaft. Der Verwalter arbeitet parallel dazu mit seinem Team die lückenhafte Finanzbuchhaltung des Unternehmens so weit wie möglich auf und erstellt u.a. belastbare Steuererklärungen der zurückliegenden Jahre. „Das ist eine Puzzle-Arbeit, die viel Zeit kostet, aber eine wichtige Grundlage für die Geltendmachung weiterer Ansprüche zugunsten der Gläubiger ist“, so Metoja. (ahu)