Erfordert Digitalisierung neues Wettbewerbsrecht?
21.02.2018
Möglicherweise kann nur eine Änderung des Wettbewerbsrechts dafür sorgen, dass auch in digitalen Zeiten ein fairer Wettbewerb besteht / Foto: © DOC RABE Media - stock.adobe.com
Ein aktuelles Gutachten wirft die Frage auf, ob das aktuelle Wettbewerbsrecht noch zeitgemäß ist oder aufgrund der Digitalisierung überarbeitet werden muss. Das Geschäftsmodell der Plattformbetreiber wird mit harschen Worten kritisiert.
Die Finanzplatz München Initiative (fpmi) hat mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie ein Gutachten herausgegeben, das sich mit dem Wettbewerb auf dem Datenmarkt beschäftigt. Das von Prof. Dr. Rupprecht Podszun, Inhaber des Lehrstuhls Bürgerliches Recht, deutsches und europäisches Wettbewerbsrecht an der Heinrich- Heine-Universität Düsseldorf, verfasste Gutachten mit dem Titel „Innovation, Vielfalt & faire Wahlmöglichkeiten“ wurde heute in der Bayerischen Vertretung in Brüssel ausgewählten Vertretern der europäischen Politik vorgestellt.
Das Gutachten entstand vor dem Hintergrund, dass amerikanische Tech-Giganten wie Amazon, Google und Facebook auch auf dem europäischen Markt über eine enorme Marktmacht verfügen, während europäische Anbieter ein Nischendasein führen. Somit ist es für die Platzhirsche aus Übersee ein Leichtes, sich die europäische Konkurrenz, und damit auch deren Innovationen, einzuverleiben. Die zentrale These des Gutachtens ist daher, dass die Digitalisierung nicht nur die Unternehmen, sondern auch die Politik und den Gesetzgeber zu Anpassungsprozessen auffordert. So sei es wichtig, dass eine notwendige Balance zwischen Innovationen und einem freien Datenfluss, dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen und der Achtung der Privatsphäre gefunden würden. Auch sei es wichtig, das Kartellrecht auf den Prüfstand zu stellen und zu schauen, ob es gegen Datenmonopolisation wirksam eingesetzt werden kann. „In der Plattformökonomie wird ein Wettbewerb um den Markt ausgefochten – nicht auf dem Markt. Märkte könnten ‚kippen‘ und werden dann nur von ein oder zwei Plattformen bestimmt“, so Prof. Podszun in seinem Gutachten.
Ein großes Problem ist heute, dass die großen Plattformbetreiber heute die Märkte dominieren. Da sie offiziell nur als „Vermittler“ auftreten, unterliegen sie nicht den für andere Branchen geltenden haftungs-, steuer- und arbeitsrechtlichen Vorschriften. Jedoch bekommen auf vielen Plattformen die Verbraucher keine objektive Information, sondern es kommen nur Produkte zum Vorschein, für die die Unternehmen bezahlt haben. Damit bestimmen die Plattformbetreiber über Angebot und Nachfrage. Podszun sieht darin den freien Wettbewerb ausgehebelt und erkennt „Elemente einer zentralen Planwirtschaft“. So würden die eigentlichen Produzenten den Kontakt zum Kunden verlieren. Stattdessen würden sich Hilfsdienstleister dazwischen schieben, die die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher wie auch der Unternehmen nach ihrem Gusto einschränken würden und somit zu regelrechten „Gatekeepern“ werden. (ahu)