Elementarschäden: Französisches CatNat-System keine Blaupause für Deutschland

10.06.2024

Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft. Foto: © GDV

In der Debatte um eine verpflichtende Versicherung für Elementarschäden durch Starkregen und Hochwasser ist in den letzten Tagen vielfach die französische CatNat-Abgabe mit den Kosten für eine deutsche Wohngebäudeversicherung einschließlich Elementardeckung verglichen worden. Zum Teil mit Hochrisikoobjekten, die nur 0,4 Prozent der Wohngebäude in Deutschland ausmachen.

„Dieser Vergleich ist unseriös und schlichtweg falsch. Man kann Systeme vergleichen – dann aber bitte korrekt“, sagt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). „Eine Eins-zu-Eins-Übernahme des französischen CatNat-Systems in Deutschland würde nicht weniger als einen vollständigen Paradigmenwechsel in der Versicherungslandschaft und in der Zusammenarbeit von Staat und Assekuranz nach sich ziehen.“

Französisches Mischsystem für Naturgefahren

Frankreich betreibt seit 1982 ein Mischsystem für Naturgefahren. Neben dem privatwirtschaftlichen Versicherungsschutz, der in etwa der klassischen Wohngebäudeversicherung in Deutschland entspricht, gibt es das vom französischen Staat ins Leben gerufene System Catastrophe Naturelles (CatNat), in dem die Elementargefahren abgesichert werden. Für dieses CatNat-System müssen die Franzosen eine zusätzliche Abgabe entrichten. Zudem steht am Ende der französische Staat mit einer unlimitierten Staatgarantie für alle Schäden gerade, für die im CatNat-Topf kein Geld mehr ist. Aufgrund der Klimafolgen ist das CatNat-System in seiner Stabilität gefährdet. Es ist bereits seit 2015 defizitär. Das französische Finanzministerium veröffentlichte daher am 2. April 2024 dringende Empfehlungen, um das System zu stabilisieren. 

Besonderheiten des zentralistischen französischen Systems

Frankreichs System ist von umfassender staatlicher Intervention und zentralistischen Entscheidungen geprägt. Der französische Staat

  • legt den rechtlichen Rahmen des Systems umfassend fest,
  • definiert die betroffenen Gefahren und die auslösenden Ereignisse,
  • legt Preise, Selbstbeteiligungen und die Deckung fest
  • und haftet unlimitiert für Schäden über den öffentlichen Rückversicherer Caisse Centrale de Réassurance (CCR).

Wie Käfer-Rohrbach weiter erläutert, ist die CCR Dreh- und Angelpunkt des französischen Systems. Dabei bietet sie den Versicherern nicht nur einen unlimitierten Stop-Loss-Rückversicherungsschutz mit staatlicher Garantie, sondern nimmt den Versicherern von jedem sonstigen Elementarschaden wie Hagel und Sturm auch noch die Hälfte des Schadens ab – als sogenannte proportionale Rückversicherung.