„Ein positives Signal für den Wohnungsmarkt“

16.04.2021

v. l. n. r. Alexander Schlichting (Vorstandsvorsitzender PROJECT Beteiligungen AG), Michael Weniger (Vorstandsvorsitzender PROJECT Real Estate AG) / Foto: © PROJECT

Gestern hat das Bundesverfassungsgericht den Berliner Mietendeckel für grundgesetzwidrig erklärt. Die PROJECT-Gruppe begrüßt die Karlsruher Entscheidung. 

Angebot und Nachfrage bestimmten bekanntermaßen den Preis. Somit kann sich am Preis nur etwas ändern, wenn sich auch an den anderen beiden Faktoren etwas ändert, bspw. in dem das Angebot erhöht oder die Nachfrage gesenkt wird. Diese einfache ökonomische Tatsache hat der rot-rot-grüne Senat in Berlin jedoch mit seinem Mietendeckel ignoriert, der allen Warnsignalen zum Trotz im Februar vergangenen Jahres in Kraft trat. In der Folge trat genau das Gegenteil dessen ein, was mit dem Mietendeckel beabsichtigt wurde: Der Wohnraum wurde teurer. Weil vor allem Neubauten zur Eigennutzung als auch zur Kapitalanlage gefragt waren, stiegen in vielen Berliner Bezirken die Preise für Neubauwohnungen. Zugleich ging das Bestandsangebot für Mietwohnungen zurück, denn viele Vermieter versuchten nun, ihre Wohnungen zu verkaufen. Zudem bewegte der Lock-in-Effekt viele Mieter dazu in ihren preislich regulierten Wohnungen verblieben. Diese negativen Entwicklungen dürften jetzt für das erste gestoppt sein: Gestern hat das Bundesverfassungsgericht den Mietendeckel für grundgesetzwidrig erklärt (finanzwelt berichtete). Mit dem Urteil dürften auch Investitionen in den Berliner Wohnungsbestand wieder attraktiver werden. „Es braucht insgesamt mehr Unterstützung für den privaten Wohnungsbau, damit in Zukunft bezahlbarer Wohnraum für die breite Bevölkerung geschaffen werden kann. Experten fordern längst neue Konzepte, die jetzt endlich umgesetzt werden müssen. So könnten die deutschlandweit hohen Erwerbsnebenkosten durch Freibeträge in der Grunderwerbsteuer oder Senkung der Transaktionskosten Käufer mehr entlasten“, so Alexander Schlichting, Vorstandsvorsitzender der PROJECT Beteiligungen AG, der Holdinggesellschaft der PROJECT Investment Gruppe.

Auch Michael Weniger, Vorstandsvorsitzender der für die PROJECT Immobilienentwicklungen zuständigen Schwestergesellschaft, der PROJECT Immobilien Gruppe, unterstreicht die Signalwirkung des Urteils der Karlsruher Richter: „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Mietendeckel ist ein positives Signal für die Bundeshauptstadt als Wohnungsmarkt. Gerade für Kapitalanleger wird damit ein wichtiger Anreiz geschaffen, weiter oder wieder in Berliner Neubau- und Bestandswohnungen zu investieren und diese dem Markt als wichtigen Mietwohnraum zur Verfügung zu stellen. Wir konzentrieren uns bei PROJECT Immobilien ausschließlich auf Neubauprojekte und halten dies auch für den richtigen Weg, der Wohnungsknappheit entgegenzuwirken. Die Förderung der Wohneigentumsbildung und damit die Angebotssteigerung an Mietraum betrachten wir als wichtigen sozialen Auftrag.“ (ahu)