Karlsruhe kippt Mietendeckel!

15.04.2021

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Eine der umstrittensten immobilienwirtschaftlichen Maßnahmen der vergangenen Jahre ist juristisch nicht haltbar: Das Bundesverfassungsgericht hat den Berliner Mietendeckel für nichtig erklärt. Die Entscheidung könnte für Unmut sorgen - auch für überraschenden.

Seit 23. Februar sind die Bestandsmieten für 1,5 Mio. Wohnungen in Berlin auf den Stand von Juni 2019 eingefroren. Gegen den Mietendeckel hatten 284 Bundestagsabgeordnete der Union und der FPD vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Zudem hatten zwei Berliner Zivilgerichte Karlsruhe um Klärung des Sachverhaltes gebeten. Die Karlsruher Richter erklärten nun das Gesetz für nichtig, denn es verstoße gegen das Grundgesetz. So habe der Berliner Senat mit dem Gesetz seine Kompetenzen überschritten. Da der Bund bereits 2015 die Mietpreisbremse beschlossen haben, liege die Gesetzgebungsbefugnis ausschließlich bei ihm. Für eigene Gesetze der Länder sei deshalb kein Raum.

Wenig erfreut dürften die Berliner Mieter sein, denen aufgrund der Karlsruher Entscheidung nun Mietnachzahlungen drohen. Deshalb ist es auch wenig überraschen, dass sich in einer Umfrage des digitalen Immobilienmanagers obiego 54 % der Befragten für eine Mietobergrenze am eigenen Wohnort aussprechen. Dagegen waren insgesamt 30 % der ca. 2.500 Befragten.

Deutlich überraschender ist hingegen ein anderes Ergebnis der Umfrage: Ein Drittel der Vermieter findet einen Mietendeckel positiv -und befürwortet damit eine Begrenzung eigener Renditechancen. 54 % der befragten Vermieter dürften hingegen mit großer Erleichterung die Nachricht aus Karlsruhe vernommen haben: Sie sprechen sich gegen eine Mietobergrenze aus. (ahu)