Ein Leben lang begleiten

28.04.2021

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Zwei Konzepte mit unterschiedlichen Philosophien. Doch welches ist das bessere? Letztendlich muss jeder für sich selbst entscheiden, was er bevorzugt, denn die einen sagen, dass eine hohe Ausschüttung nur dann notwendig ist, wenn auch wirklich das Leben auf den Kopf gestellt wird, weil beispielsweise plötzlich ein Rollstuhl notwendig ist. Sepp Hölzel hingegen ist Fürsprecher für eine hohe Grundsumme bei Unfallversicherungen. „Eine hohe Grundsumme ist näher dran an der Lebensrealität der Menschen. Statistiken zeigen, dass über 80 % der gemeldeten Fälle bei Unfallversicherungen kleinere Verletzungen sind und jeder, der wie ich, einmal auf Krücken ging, weiß, wie sehr ein vermeintlich kleiner Bruch einschränken kann. Autofahren, Einkaufen und sein Kind vom Kindergarten abholen – all diese Alltäglichkeiten sind plötzlich nicht mehr ohne weiteres möglich. Schmerzmedikamente und Physiotherapie werden notwendig und vielleicht muss man auch länger zu Hause bleiben, als Krankengeld von der Krankenkasse übernommen wird”, sagt er. Es muss nicht immer der Rollstuhl sein, der Unfallopfer in finanzielle Not bringt. „Viele junge Familien haben einen laufenden Hauskredit. Da kann es schon sehr ins Gewicht fallen, wenn ein paar Wochen lang der Lohn ausbleibt”, sagt der Franke.

Info

Corona in der Unfallversicherung? Plussimo versichert alle Impfschäden mit Einige Unfallversicherungen decken auch Gesundheitsschädigungen als Folge einer notwendigen Schutzimpfung für in der Regel namentlich genannte Infektionskrankheiten ab. Die Standardklausel schließt dabei Impfungen gegen Borreliose, Brucellose und Cholera ein. Da COVID-19 unbekannt war und die ersten Impfungen erst brandneu am Markt sind, sind Gesundheitsschädigungen in der Folge einer Impfung gegen COVID in der Regel nicht durch Unfallversicherungen abgedeckt.

Um dem Zeitgeschehen weder bei COVID noch bei zukünftigen Pandemien nicht weiter hinterher zu laufen, hat die Plussimo Unfallversicherung zum 01. April 2021 (und das ist kein Aprilscherz!) eine neue Klausel eingeführt. Alle durch Schutzimpfungen hervorgerufenen Infektionen (Impfschäden) sind ab sofort mitversichert. Dabei muss die Gesundheitsschädigung über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehen, die Schutzimpfung muss von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zugelassen oder gesetzlich vorgeschrieben oder angeordnet sein.

Genial: Die Leistungs-Upgrade-Garantie besagt, dass die in diesem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Zusatzbedingungen während der Vertragsdauer ausschließlich zum Vorteil der Versicherungsnehmer und ohne Mehrprämie geändert werden. So gelten die Inhalte der neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch für alle Bestandsverträge – und zwar ohne dass der Makler etwas tun muss.

Autor: Torsten Jasper Direktor Vertrieb und Marketing Apella AG