Ein klares Bekenntnis gegen einen Provisionsdeckel

06.12.2018

Norman Wirth (Geschäfsführender Vorstand AfW), Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski, Walter Wunsch (BaFin) und Frank Rottenbacher (Vorstand AfW) (v. li. nach re.) / Foto: © AfW

„BaFin ist keine Legislative“

Kritik für ihr Vorhaben bekam die BaFin vom CDU-Bundestagsabgeordneten Dr. Carsten Brodesser. Der in der Partei u.a. für das Thema LVRG-Evaluierung zuständige Berichterstatter kritisierte, dass die BaFin mit ihren öffentlichen Äußerungen als „Exekutivbehörde Politik mache“. Gesetze zu machen sei immer noch die Aufgabe des Parlaments. Der Politiker verwies zudem darauf, dass die AG Finanzen seiner Partei sich mehrheitlich klar gegen einen Provisionsdeckel ausspreche. So verstoße dieser potenziell gegen Artikel 12 des Grundgesetzes und damit gegen das Grundrecht auf Gewerbefreiheit. Zudem wären von einem Provisionsdeckel vor allem Makler betroffen. Somit würde eine solche Maßnahme sowohl Arbeitsplätze kosten als auch die Versorgung der Bevölkerung mit Altersvorsorgeberatung gefährden.

Unterstützung erhält die CDU davon aus der Opposition: So lehnt auch der FDP-Finanzexperte und Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler einen Provisionsdeckel ab. Nach seiner Auffassung würde der § 48a VAG bereits ausreichen, um Fehlanreize bei der Vermittlung von Lebensversicherungen zu vermeiden. Im Hinblick auf eine mögliche BaFin-Aufsicht für Finanzanlagenvermittler warnte er vor einem „höheren vierstelligen Betrag“, den die betroffenen Vermittler dann für ihre eigene Aufsicht aufbringen müssten und befürchtet über diese zusätzliche Kostenbelastung ein faktisches Aus für viele § 34f Vermittler.

Den Tag rundete Prof. Dr. Schwintowski von der Humboldt-Uni ab, der den angedachten Provisionsdeckel sowohl aus europarechtlicher, als auch aus verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten deutlich kritisierte und klar ablehnt.

Der AfW wird sich auch weiterhin gegen einen Provisionsdeckel und eine BaFin-Aufsicht für 34f-Vermittler einsetzen. „Alle Vermittler haben bereits jetzt schon genug Kosten und Zeitaufwand für das Einhalten aller regulatorischer Pflichten. Daher brauchen wir keine weiteren, existenziell bedrohlichen Belastungen, die zudem keinerlei Auswirkungen auf die Qualität der Beratung haben werden“, resümiert Frank Rottenbacher und beschreibt damit gleichzeitig die Tätigkeitsschwerpunkte des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW für die kommenden 12 Monate. (ahu)

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