Ein Jahr WIKR

14.03.2017

Michael Neumann, Vorstand der Dr. Klein Privatkunden AG/ Foto: © Dr. Klein

Noch diesen Monat neues Gesetz

Als Antwort auf die zahlreichen kritischen Stimmen zur WIKR wurde im Dezember eine Gesetzesinitiative auf den Weg gebracht, die zum Ziel hat, die Richtlinien zu lockern und zugleich klarere Regeln zu bringen. Als Instrument, das mehr Rechtssicherheit bringen soll, ist beispielsweise der Einbezug der "Erwerbsbiographie" im Gespräch, also bei älteren das angehäufte Vermögen oder bei Jüngeren das zu erwartende Einkommen. Der Entwurf der Bundesregierung sieht zudem vor, dass die BaFin bei Bedarf die Vergabe von Immobiliendarlehen regulieren kann, wodurch eine Immobilienblase verhindert werden soll. Bei der Diskussion im Bundestag am vergangen Montags stellte die Mehrheit der Beteiligten des Sachverständigenausschusses fest, dass in Deutschland keine Gefahr einer Immobilienblase bestehe. Das sieht auch Michael Neumann, Vorstand der Dr. Klein & Co. AG, so: „Wir konnten in den vergangenen Jahren vor allem in begehrten Lagen von Großstädten große Preissteigerungen sehen. Doch hier gibt es mittlerweile kaum mehr Spielraum. Die Nachfrage nach Immobilien wird zwar tendenziell weiter zunehmen, doch Interessenten reagieren darauf, indem sie auf günstigere Lagen ausweichen. Eventuell erleben wir infolgedessen hier weitere Preiserhöhungen. Von amerikanischen oder spanischen Verhältnissen sind wir jedoch weit entfernt. Der Grund dafür: Die Finanzierungen hierzulande basieren auf soliden Kalkulationen. Daten von Dr. Klein zeigen beispielsweise, dass unsere Kunden die derzeit günstigen Konditionen nutzen, um hoch zu tilgen. Seit mehr als eineinhalb Jahren liegt die durchschnittliche Tilgung bei rund drei Prozent.“

Noch eine Woche Übergangsfrist

Die zweite Kernbestimmung der WIKR hat nicht die Verhinderung eine Immobilienblase zum Ziel. Stattdessen soll die Branche professionalisiert werden, denn künftig sollen nur noch Berater mit einer Erlaubnis nach §34i zum Thema Immobilienfinanzierungen beraten und vermitteln dürfen. Vermittler, die seit 21. März 2011 im Besitz dieser Erlaubnis sind und seitdem ohne Unterbrechung auch Immobiliendarlehen vermittelt haben, profitieren von einer Übergangsfrist bis nächsten Dienstag, 21. März. Bis dahin müssen sie zum einen nachweisen, dass sie tatsächlich die letzten 6 Jahre ununterbrochen Baudarlehen vermittelt haben, zum anderen eine Erlaubnis nach §34i GewO bei der örtlichen IHK oder dem Gewerbeamt beantragen. Wer nicht die letzten 6 Jahre Immobiliendarlehen vermittelt hat, muss zunächst bei der IHK oder beim Gewerbeamt einen Sachkundenachweis vorlegen, danach kann er die erforderliche Erlaubnis beantragen. Der Vermittler muss zudem noch Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse nachweisen. Auch eine aktuelle Berufshaftpflichtversicherung ist notwendig.

Tippgebermodell als Alternative

Für Berater, die die Erlaubnis nicht bekommen wollen oder können, besteht die Möglichkeit, weiterhin als Tippgeber zu fungieren. So können sie Kunden mit Interesse an einem Immobiliendarlehen an einen Vermittler mit Erlaubnis weiterempfehlen. Dieser übernimmt dann die Abwicklung der Immobilienfinanzierung. (ahu)

www.drklein.de