Ein Jahr WIKR
14.03.2017
Michael Neumann, Vorstand der Dr. Klein Privatkunden AG/ Foto: © Dr. Klein
Seit einem Jahr ist die Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR) in Deutschland in Kraft. Die Einführung der Richtlinie sorgte sowohl bei Kunden als auch bei Kreditinstituten zunächst für Verunsicherung. In der vergangen Woche besprach der Gesetzgeber einige Änderungen an der Verordnung. Davon bleibt die Übergangfrist für Qualifikationsmaßnahmen von Finanzierungsberatern, die in einer Woche endet, unberührt.
Hauptziele und Konsequenzen der WIKR
Die Initiative zur WIKR kam nicht aus Berlin, sondern aus Brüssel. Die Verordnung ist vor allem als Maßnahme des Verbraucherschutzes zu sehen. So sollen Baufinanzierungskunden einmal vor Überschuldung und zum anderen vor unprofessioneller Beratung bewahrt werden. Da die Ausführung allerdings äußerst vage blieben und damit viel Raum für Interpretationen blieb, sorgte das Gesetz zunächst für Verunsicherung anstatt Sicherheit zu schaffen. Neu war vor allem, dass nun das Alter der Darlehensnehmer an Einfluss gewann, während der Wert der Immobilie nicht länger in die Kalkulation einfließen sollte. Entsprechend fanden sich die Kreditinstitute in einem Spannungsfeld zwischen Risikoabsicherung Kundenansprüchen wieder. Weil einige Banken mit besonders restriktiven Vergabeverfahren reagierten, konnten sie nur noch wenige Immobilienkredite vergeben. Vor allem Darlehensnehmer unter 30 und über 50 wurden als subjektiv benachteiligt empfunden.
Konkrete Belege für Auswirkungen der WIKR
Der Baufinanzierungsvertrieb Dr. Klein und EUROPACE, die größte deutsche Transaktionsplattform für Immobilienfinanzierungen, haben gemeinsam die Auswirkungen der WIKR 11 Monate nach ihrer Einführung ausgewertet. Sie kommen dabei zu dem Ergebnis, dass die Abschlüsse in der Altersgruppe von 40 bis 50 Jahren in den letzten 11 Monaten 6 Prozentpunkte niedriger lagen als in den 11 Monaten vor der Einführung. Bei der angeblich benachteiligten Altersgruppe von 50 bis 60 betrug der Rückgang dagegen nur vier Prozentpunkte. Dass ältere Baufinanzierungskunden Verlierer der Regelung sein könnten, lässt sich aus der Auswertung der Kreditnehmer zwischen 60 und 70 Jahren schließen, wo der Anteil der Abschlüsse um 13 Prozentpunkte sank. Als haltlos erweist sich allerdings die Vermutung, die WIKR gehe zu Lasen jüngerer Kreditnehmer, denn die Zahl der Vertragsabschlüsse bei unter 30 jährigen stieg um über 6 Prozentpunkte.
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