EEG-Novelle verabschiedet

29.07.2014

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Der Bundesrat hat die EEG-Novelle durchgewunken. Die Länderkammer hat auf ihrer Sitzung Mitte Juli darauf verzichtet, den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Damit tritt das stark veränderte Erneuerbare-Energie-Gesetz zum 01.08.2014 in Kraft. Um den Kostenanstieg der letzten Jahre zu bremsen, sieht das Gesetz vor, bestehende Überförderungen abzubauen, Boni zu streichen und die Förderung stufenweise zu senken. Während die durchschnittliche Vergütung für erneuerbare Energien derzeit rund 17 Ct. pro Kilowattstunde (kWh) beträgt, werden Betreiber neuer Anlagen ab 2015 im Schnitt nur rund 12 Ct./kWh erhalten. Zudem ist im EEG der konkrete Ausbau von erneuerbare Energien festgehalten. Bis 2025 soll ihr Anteil zwischen 40 und 45 % und bis 2035 zwischen 55 und 60 % betragen.

Printausgabe 04/2014