Dr. Peters: „Handlungsspielraum genommen!“
14.03.2013
Die Dr. Peters Gruppe hat die Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH) zur Rückforderung von Ausschüttungen in einer Pressemitteilung kritisiert.
(fw/kb) Der BGH hatte am Dienstag (14.03.2013) entschieden, dass vorhergehenden Urteile des LG Dortmund sowie des OLG Hamm im Hinblick auf die Rückforderung von Auszahlungen bei den von Dr. Peters initiierten Fondsgesellschaften „DS-Fonds Nr. 38 MS Cape Hatteras" und „DS-Fonds Nr. 39 MS Cape Horn" aufgehoben werden. Der BGH sah in den gesellschaftsvertraglichen Regelungen der betreffenden Fondsgesellschaften keine hinreichende Grundlage für die Rückforderung von Ausschüttungen. Insbesondere die Verwendung der Begriffe „Darlehenskonto" und „Darlehensverbindlichkeit" stelle bei Würdigung der Gesamtumstände keine ausreichend klare Grundlage dafür dar, die in der Vergangenheit gewährten Ausschüttungen zurückzufordern.
„Mit dem Urteil hat der BGH den Geschäftsbesorgern der betreffenden Fondsgesellschaften zugleich den Handlungsspielraum genommen, bedarfsgerecht, geordnet und aus eigener Kraft die Schiffsbeteiligungen liquiditätstechnisch durch die Krise bringen zu können", heißt es in der Pressemitteilung des Emissionshauses. „Wir werden nun Möglichkeiten prüfen, dass in der Vergangenheit geleistete Ausschüttungen bei Bedarf im Zusammenwirken mit Gläubigern, aber stets zur Aufrechterhaltung des aktiven Betriebs, zurückgefordert werden können. Das kann beispielsweise - insoweit auch im Einklang mit der Rechtsprechung des BGH - auf Grundlage einer von den jeweiligen Gläubigern erteilten Einziehungsermächtigung erfolgen", sagte CEO Anselm Gehling. Priorität bleibe, Insolvenzen einzelner Fonds angesichts der anhaltenden Schifffahrtskrise zu vermeiden.
Bisher investierte die Dr. Peters Gruppe nach eigenen Angaben rund 6,6 Milliarden Euro in Flugzeuge, Schiffe, Immobilien und den Zweitmarkt von US-Lebensversicherungen. Das von mehr als 85.000 Beteiligungen eingezahlte Eigenkapital beträgt rund 3,2 Milliarden Euro.