"Diversifikation und Vielfalt verbessern den Anlegerschutz"

20.04.2021

Malte Thies, Geschäftsführer ONE Group / Foto: © Oliver Reetz, One Group GmbH

Malte Thies sieht das geplante Verbot von Blindpools und Semi-Blindpools kritisch und hat andere Ideen, wenn es um Anlegerschutz geht. Im Interview wirft der Geschäftsführer der ONE GROUP zudem einen Blick auf die aktuelle Entwicklung des Immobilienmarktes und auf das erste Jahr mit dem neuen Unternehmenseigentümer. 

finanzwelt: Möglicherweise werden Blind-Pools künftig verboten. Wie bewerten Sie diese Überlegungen? Malte Thies: Grundsätzlich begrüßen wir einen verstärkten Anlegerschutz. Wir finden diesen richtig und wichtig, nicht nur aufgrund der Causa P&R. Der aktuelle Gesetzesentwurf mit einem strikten Verbot von Blindpools und von Semi-Blindpools erscheint uns aber als etwas zu pauschal und strikt. Es kann nicht im Interesse des Gesetzgebers sein, ausschließlich Single Asset-Vermögensanlagen zu offerieren, also solche mit einem Klumpenrisiko. Wir sind der Meinung, dass Diversifikation und generell auch Angebotsvielfalt den Anlegerschutz verbessern.

Deshalb sehen wir uns erstmal von diesem Gesetzesentwurf betroffen, wir nehmen das sehr ernst. Wir begleiten das Gesetzgebungsverfahren aktiv und bringen auch unsere eigenen Vorschläge ein. Eine entsprechende Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft mittelständischer Investmentpartner bringt die aus unserer Sicht wesentlichen Probleme des Entwurfs gut auf den Punkt.

Insgesamt bleiben beim Gesetzesentwurf viele Fragen offen. Das macht es nicht leichter. Als ONE GROUP haben wir das große Glück, auf eine breit diversifizierte Pipeline blicken zu können, also konkrete Zielinvestments benennen, bewerten und zeigen zu können. Trotzdem bleiben einige Fragen unbeantwortet, zum Beispiel was mit Reinvestments passiert. Wenn während der Laufzeit einer Vermögensanlage investierte Gelder zurückfließen ist nicht geklärt, ob diese Mittel reinvestiert werden können. All solche Fragen sind offen und werden damit der Verwaltungspraxis der BaFin zur Beurteilung auferlegt.

finanzwelt: Bei Ihren Vermögensanlagen haben Sie einen Mittelverwendungskontrolleur installiert, der eine aus dem KAGB bekannte verwahrstellenähnliche Funktion einnimmt und sorgen damit für stärkeren Anlegerschutz, als es die regulatorischen Vorgaben derzeit verlangen. Was hat Sie zu diesem Schritt bewogen? Thies: Das beweist, wie wichtig wir den Anlegerschutz nehmen. Wir haben den Anspruch, stets transparent gegenüber unseren Investoren und Vermittlern zu agieren. Mit dieser verwahrstellenähnlichen Mittelverwendungskontrolle übererfüllen wir teilweise sogar Anforderungen des KAGB. Wir haben das aus einem guten Grund gemacht:

Unser Investitionsansatz, also die Finanzierung dringend benötigter Wohnungsbauvorhaben, passt pauschal nicht in das KAGB. Nach § 261 KAGB sind Finanzierungen keine Vermögensgegenstände, in die ein geschlossener Publikums-AIF investieren darf. Wir können also unser Investitionsmodell nicht als geschlossenen Publikums-AIF gestalten. Das ist schade, da dies in Form eines Spezial-AIF gestattet ist. Vielen Privatinvestoren werden damit nicht die gleichen Chancen wie Institutionellen ermöglicht. Das finde ich schade und auch nicht dem Anlegerschutz dienlich.

Wir wollen dennoch dem KAGB so nahe wie möglich kommen, weshalb wir freiwillig die verwahrstellen-ähnliche Instanz eingeführt haben. Seit 2019 hat eine von der BaFin lizenzierte Verwahrstelle bei einem unserer Produkte die Mittelverwendungskontrolle übernommen. Das ist für uns eine Selbstverständlichkeit, da wir das Anlegervertrauen, das uns seit Jahren entgegengebracht wird, bestätigen wollen. Ich wünsche mir auch, und das ist auch ein sinnvoller Bestandteil dieses Gesetzentwurfs, dass diese Verwahrstellenfunktion für sämtliche Vermögensanlagen verpflichtend wird. Damit wäre unseres Erachtens nach die Causa P&R zu vermeiden gewesen. Das wäre auch eine für alle Beteiligten klare und nachvollziehbare Regelung, bei der es nicht auf die Verwaltungspraxis der BaFin ankommt. Auch der Gesetzgeber sollte erkennen, dass das ein guter und wichtiger Schritt für alle wäre.

Wie Thies die aktuelle Lage auf dem Immobilienmarkt sieht und wie er das erste Jahr unter neuem Eigentümer bewertet, lesen Sie auf Seite 2