DIN 77230 deckt Versorgungslücken bei Managern auf

18.07.2019

Stefan Bertinetti, Prokurist und Syndikusanwalt bei der ConceptIF Biz GmbH / Foto: © ConceptIF Biz GmbH

Erste Erfahrungen mit der DIN-Analyse zeigen: Das objektive Verfahren stärkt das Vertrauen der Kunden in die Beratung und überzeugt durch eine lebensnahe Prioritätensetzung.  Und auch die Vermittler profitieren. Durch das Abarbeiten der DIN-Vorgaben kann der Berater eine vollumfängliche, hochwertige Beratung nachweisen. Ein wichtiger Punkt, da in Zukunft damit zu rechnen sein wird, dass Gerichte die DIN 77230 als Maßstab heranziehen werden, wenn sie über eine mögliche Pflichtverletzung im Rahmen der Beratung zu entscheiden haben.

Die Betrachtung der Haftung des Managers im Rahmen der Privatanalyse ist richtig. Der Vermittler hat nur hier ein direktes Mandatsverhältnis zu seinem Kunden. Im gewerblichen Bereich besteht dagegen das Mandat gerade nicht zur Privatperson, sondern zum Unternehmen. Und nur mit einer im eigenen Namen abgeschlossenen persönlichen D&O kann der Manager sich und sein Privatvermögen optimal absichern. Bei einer klassischen Unternehmens-D&O-Versicherung dagegen kauft das Unternehmen, bei dem der Manager beschäftigt ist, die Deckung für alle seine Organe und leitenden Angestellten ein. Der Manager ist dort lediglich versicherte Person.

Selbstbestimmt entscheiden: Die persönliche D&O

Kunden können heute zu Recht erwarten, dass sie auf alle Risiken hingewiesen werden – sowohl im Privatleben als auch im Beruf. Zwar zielt auch die klassische Unternehmens-D&O auf den Vermögensschutz von Managern. Im Ernstfall müssen sich jedoch mehrere Entscheider im Unternehmen die Deckungssumme teilen. Ein weiteres Problem: Pflichtverletzungen verjähren erst nach fünf bis zehn Jahren. Das heißt, wer aus dem Unternehmen ausscheidet oder in den Ruhestand geht, verliert die Kontrolle über seinen Versicherungsschutz. Hinzukommt, dass Anwalts- und Gerichtskosten die finanziellen Möglichkeiten der Betroffenen vielfach übersteigen und eine Privatinsolvenz drohen kann. Einen optimalen Schutz bietet deshalb nur eine persönliche D&O-Versicherung. Entscheidend ist auch ihre Güte.

Erfolgreiches Duo: Versicherungsschutz plus Rechtsberatung im Vorfeld einer Inanspruchnahme

Jede D&O bietet zunächst einen Abwehrschutz und übernimmt beispielsweise die Kosten der rechtlichen Verteidigung. Sollte sich der Anspruch nicht abwehren lassen, werden Schadenersatzzahlungen im Rahmen der Versicherungssumme übernommen.

Drohen dem Manager jedoch Ansprüche in Millionenhöhe, gilt es zunächst, den Fall rechtlich zu bewerten. Idealerweise sollte der Versicherungsschutz einer persönlichen D&O-Versicherung deshalb mit einer hochspezialisierten Rechtsberatung gekoppelt sein, die im Sinne einer möglichst effektiven Schadenabwehr bereits dann zur Verfügung steht, wenn der Manager eine Inanspruchnahme nur befürchtet. Denn dem Manager ist dann am besten geholfen, wenn er möglichst frühzeitig Klarheit über seine Rechtsposition erhält. Und liegt eine Klage erst schriftlich auf dem Tisch, ist eine erfolgreiche Abwehr oft deutlich schwerer.

Die entscheidenden Vorteile einer persönlichen D&O:

  • Der Manager muss seinen Versicherungsschutz und insbesondere die Versicherungssumme nicht mit anderen Personen teilen.
  • Der Manager ist Herr seiner eigenen Police. Er kennt die Vertragsbedingungen und weiß, ob die Prämie bezahlt ist. Er allein entscheidet über die Höhe der Versicherungssumme.
  • Der Manager hat die Regulierung des Schadenfalls bei einer Inanspruchnahme durch das Unternehmen selbst in der Hand.
  • Der Manager behält die Kontrolle über seinen eigenen Versicherungsschutz auch dann, wenn er  den Arbeitgeber wechselt oder in den Ruhestand geht.

Gastbeitrag von Stefan Bertinetti, Prokurist und Syndikusanwalt bei der ConceptIF Biz GmbH