Digitalisierung von Finanzinstrumenten nimmt Fahrt auf
13.05.2020
Frank Thole, Partner WEPEX Unternehmensberatung / Foto: © WEPEX Unternehmensberatung
Die digitale Transformation bei Finanzinstrumenten nimmt immer mehr Fahrt auf. Diese Disruption wird umso greifbarer, weil der Gesetzgeber nun Nägel mit Köpfen macht. Am 1. Januar 2020 sind in Deutschland erhebliche Rechtsänderungen in Kraft getreten, die Kryptowährungen ganz offiziell als Finanzinstrument anerkennen, dessen Handel den üblichen Kontrollen unterliegt. Das bedeutet, dass die Finanzaufsicht Kryptoanbietern und Kryptoverwahrern nun noch genauer auf die Finger schaut.
Das neue Jahr begann mit erheblichen Rechtsänderungen für den Finanzmarkt. Beispiele sind das Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur 4. EU-Geldwäscherichtlinie sowie, mit der wohl weitreichendsten Änderung, das Kreditwesengesetz (KWG). In den Begriffsbestimmungen (§ 1 Abs. 11 S. 1 KWG) wird der Katalog der Finanzinstrumente um eine neue Nr. 10 ergänzt, die zukünftig den Kryptowert (nämlich sogenannte Currency-Token und Security-Token) erfasst. § 1 Abs. 11 Satz 4 KWG enthält nun eine Rechtsdefinition der sogenannten Kryptowerte. Daraus folgt, dass Tätigkeiten mit diesen Kryptowerten eine schriftliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) nach § 32 Abs. 1 KWG erfordern. Wer Kryptowährungen wie Bitcoin, Ripple, Litecoin oder IOTA für Kunden z.B. verwahrt, benötigt dafür seit 1. Januar 2020 eine Genehmigung der BaFin. Die Rechtslage ist nun also seit dem Jahresbeginn eindeutig(er), auch wenn die BaFin gerade erst ihre Verwaltungspraxis dazu entwickelt.
Marktanteil der Kryptowerte mit viel Potenzial
Im Moment ist der Marktanteil der Kryptowährungen im Vergleich zum gesamten Finanzmarkt noch relativ gering. Im Vergleich zum Goldmarkt wie auch zum Aktien- und Derivatemarkt stellt der Kryptowährungsmarkt nur einen Bruchteil des gehandelten Wertes dar und hat somit noch sehr viel Potenzial. Grob gerundet lässt sich sagen, dass der Goldmarkt rund das 25-fache, der Aktienmarkt gar das 600-fache und der Derivatemarkt das 4.000-Fache an Wert aufweist. Aber die neuen Rechtsänderungen werden durch die erhöhten Kontrollen mehr Vertrauen beim Verbraucher schaffen, der sich nun eher zu Transaktionen mit Bitcoins entschließen könnte. Der Name Bitcoin steht dabei häufig synonym für den gesamten Kryptomarkt. Mit einer Marktkapitalisierung von mehr als 50 Prozent nimmt er unangefochten die Rolle der Leitwährung ein. Gemeinsam mit Ethereum und Ripple liegt der Anteil bei rund 90 Prozent. Andere Währungen wie EOS, Litecoin, Stellar, Binance Coin usw. führen dagegen nur ein Nischendasein.
Welche weiteren Möglichkeiten die Blockchain-Technologie bietet, lesen Sie auf Seite 2