Diese Altersvorsorge-Vorschläge macht der BdV

12.03.2020

Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des Bundes der Versicherten / Foto: © BdV

Der Bund der Versicherten stellt ein eigenes Modell für die Altersvorsorge vor, das greifen soll, wenn die Politik sich dafür entscheidet, in der geförderten Altersvorsorge auf Garantien zu verzichten.

Die Basisdepot-Vorsorge des BdV sieht keine Zwangsverrentung vor, die bislang sowohl bei Riester- als auch bei Rürup-Renten vorgesehen ist. Es soll, vergleichbar mit einem Wertpapierdepot, ein Konto zur Verwahrung und Verwaltung von Guthaben darstellen. Somit kann jedes sparfähige Finanzprodukt als Basisdepot-Vorsorge verwahrt werden. In die Produkte sollen Riester- und Rürup-geförderte Sparbeiträge eingezahlt, aber nicht entnommen werden. Gelder können dann ab dem Rentenbezugsalter entnommen werden. Dies soll entweder regelmäßig als Rente, einmalig als Summe oder auch unregelmäßig möglich sein. Nach dem Tod vorhandenes Kapital kann vererbt werden. Die Basisdepot-Vorsorge soll zudem über eine zwingende Transparenz bei Kosten und Nachhaltigkeit verfügen, sodass Verbraucher immer wissen sollen, welche Leistungsminderungen ihnen durch die Kosten entstehen. Daher befürwortet der Verband eine transparente Ausweisung der leistungsmildernden Kosten durch Reduction-In-Wealth-Ansatz. Auch soll zwingend darüber informiert werden, ob und wie in der Kapitalanlage ESG-Kriterien bedacht werden.

„Die Basisdepot-Vorsorge ermöglicht selbstbestimmte Altersvorsorge ohne Verrentungszwang und ist damit unabhängig vom System der deutschen Lebensversicherer“, so Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV. „Es ist an der Zeit, dass staatlich geförderte Altersvorsorge ohne den legalen Betrug der Lebensversicherer möglich wird. Mit weitreichenden Informationspflichten zu Kosten und nachhaltiger Anlage sollen die Versicherten gestärkt werden“, so Kleinlein weiter.

Falls sich die Politik dafür entscheidet, dass auch weiterhin Garantien in der Riester- und Rürup-Rente gefordert werden, so vertritt der BdV weiterhin das Modell „Das Vorsorgekonto“. Dieses wurde von einem Spezialisten- Team aus Vertretern der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg, Ökotest, der Rentenexpertin Barbara Sternberger-Frey und dem BdV entwickelt. Es ist ein Standardprodukt, das nach den Prinzipien des kollektiven Sparens von Professor Dr. Oskar Goecke funktioniert. Das Vorsorgekonto kann damit grundsätzlich auch eine mögliche Variante einer Basisdepot-Vorsorge sein. Inwieweit eine flankierende Altersvorsorge als freiwillige Möglichkeit, obligatorisch verpflichtend oder per Opt- Out umgesetzt werden soll, darüber muss der Gesetzgeber entscheiden. „Wir haben mit der Basisdepot-Vorsorge und dem Vorsorgekonto zwei tragfähige Konzepte vorgelegt. Jetzt ist der Gesetzgeber am Zug“, so Kleinlein. (ahu)