Diese 5 Dinge müssen Vermittler wegen Corona beachten
25.03.2020
Rechtsanwalt Norman Wirth/ Foto: © Wirth Rechtsanwälte
3. Gefahrerhöhungen melden
Ferner sollten Versicherungsvermittler daran denken, dass viele Betriebe und Firmen nun für einen längeren Zeitraum leer stehen. Ersten Pressemitteilungen zufolge wird bereits zu Plünderung und Vandalismus aufgerufen. So weit wird es hoffentlich nicht kommen. Leer stehende Gebäude und nicht genutzte Lokale bergen aber immer ein erhöhtes Risiko für Einbrüche, Vandalismus und sonstige Beschädigungen. Der Leerstand könnte somit eine Gefahrerhöhung bedeuten, der beispielsweise Geschäftsinhalts- oder Gebäudeversicherungen gemeldet werden sollte. Geschieht das nicht rechtzeitig, sehen viele Versicherungsbedingungen und auch das Versicherungsvertragsgesetz in einem Leistungsfall unter anderem Kürzungen vor. Das Risiko sollte vermieden werden. Versicherungsvermittler sollten entsprechende Meldungen an Versicherer vornehmen bzw. ihre Kunden dahingehend sensibilisieren.
4. Kündigungen vermeiden
Die – auch finanzielle – Unsicherheit vieler Kunden kann dazu führen, dass die Kündigung von Versicherungen in Betracht gezogen wird. Versicherungsvermittler sollten, z.B. mit einem Kundenanschreiben, aktiv auf ihre Kunden zugehen und Beratung anbieten. Ein Muster eines solchen Kundenanschreibens hat z.B. der Vermittlerverband AfW mit Unterstützung von Maxpool HIER zur Verfügung gestellt. Sehr viele Versicherer sind in der aktuellen Situation zu Hilfestellungen und Entgegenkommen bereit.
5. Lehren für die Zukunft ziehen
Eine Krise bietet immer auch Chancen und hier sogar aus der gesetzlichen Betreuungspflicht heraus. Momentan dürfte zwar fast kein Versicherer noch einen Risikoschutz für Betriebsschließungen im Zusammenhang mit SARS Cov-2 bieten. Das wird allerdings und hoffentlich nicht von Dauer sein. Versicherungsvermittler sollten daher beachten ihre Gewerbekunden zukünftig auf einen entsprechenden Versicherungsschutz hinzuweisen und passende Versicherungslösungen zu erarbeiten." (ahu)