Die Zukunft der privaten Altersvorsorge

06.03.2023

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Optimierungsvorschlag für die ungeförderte Altersvorsorge 

Die soeben aufgezeigte neue steuerliche Variante in der Auszahlungsphase soll für Produkte der 3. Schicht wie z. B. privaten Rentenversicherungen gelten.

Dadurch ergibt sich neben dem Halbeinkünfteverfahren, das gemäß der sogenannten 62/12-Regel bei Kapital-auszahlung gilt und der Ertragsanteilsbesteuerung bei Wahl der Leibrente. eine weitere Möglichkeit, sich steuerbegünstigt einen Entnahmeplan über einen bestimmten Zeitraum z. B. 20 Jahre auszahlen zu lassen.

  • Nach Auffassung des IVFP könnte man diese neue Regelung einer steuerfreien Entnahme im Rahmen eines Auszahlplans z. B. über 20 Jahre auch bei für die Altersvorsorge klassifizierte Fondsspardepots,wie vom BVI definiert (vgl. Kapitel 3.2), anwenden. Dies hätte auch für den Gesetzgeber den Vorteil, dass die Bürger das für die Altersvorsorge angesparte Kapital für einen längeren Zeitraum zur Verfügung haben und nicht evtl. innerhalb kurzer Zeit nach Ruhestandsbeginn vollständig aufbrauchen.
  • Damit wäre das Fondsspardepot aus Sicht der Autoren in der ungeförderten privaten Altersvorsorge der 3. Schicht einzuordnen und kann als sinnvolle Ergänzung zum bestehenden System angesehen werden. Bei der privaten Rentenversicherung kann der Versicherungsnehmer bei Ruhestandsbeginn als Leistung eine lebenslange Rente mit der sogenannten Ertragsanteilsbesteuerung wählen.

Diese Option besteht bei den Fondsspardepots nicht – dies soll auch so bleiben. Die Absicherung des Langlebigkeitsrisikos bleibt also den privaten Rentenversicherungen vorbehalten. Zudem empfiehlt es sich, bei der Besteuerung der Kapitalauszahlung auch beim Fondsspardepot auf ein bewährtes System zu setzen. Analog zu Kapitalauszahlungen bei Lebens- und Rentenversicherungen eignet sich dazu das Halbeinkünfteverfahren. Nähere Informationen dazu findet man im Kapitel 4.3.

Fazit

Das IVFP will mit den aufgezeigten Reformvorschlägen einerseits die vorhandene einzigartige Zulagensystematik bei der geförderten Altersvorsorge in vereinfachter Form erhalten. Als Produktlösungen dafür eignen sich insbesondere auch privaten Rentenversicherungen, die das Langlebigkeitsrisiko absichern. Ist eher eine Kapital-auszahlung bzw. eine Auszahlung über einen bestimmten Zeitraum gewünscht, dann soll dies ebenfalls parallel dazu in Form von ungeförderten Produkten für die private Altersvorsorge möglich sein. Dafür bieten sich neben privaten Rentenversicherungen auch entsprechend klassifizierte Fondsspardepots an. Das IVFP schlägt bei der ungeförderten privaten Altersvorsorge neben dem bereits vorhandenen Halbeinkünfteverfahren bei Kapitalauszahlung und der Ertragsanteilsbesteuerung bei Wahl einer lebenslangen Rentenleistung eine dritte Möglichkeit der Auszahlung in Form von einem steuerlich begünstigen Entnahmeplan vor – dies gibt es in dieser Form bisher nicht  (vgl. dazu Kapitel 4.2 im Konzeptpapier). (ml)