Die Verwahrstelle hat sich als Kontrollinstanz etabliert

11.12.2019

Robert Guzialowski, Leiter Real Assets Deutschland, Hauck & Aufhäuser Privatbankiers AG / Foto: © Hauck & Aufhäuser

Seit Einführung der AIFM-Richtlinie vor sechs Jahren obliegt es den Verwahrstellen geschlossene Fonds zu überwachen. Ein richtiger und wichtiger Schritt wie sich zeigt: Heute sind diese Vehikel ähnlich sicher wie offene Fonds und erfreuen sich wachsender Beliebtheit.

Das Vertrauen der Privatanleger in geschlossene Publikumsfonds kehrt langsam zurück. Das zumindest legen die Zahlen des Fondsverbandes BVI nahe. Demnach hat sich die dort investierte Summe zwischen Ende September 2016 und Ende September 2019 in etwa verfünffacht. Das ist eine Entwicklung, die auf den ersten Blick überrascht.

Schließlich hat diese Anlageklasse in der Vergangenheit viel Vertrauen verspielt. Betrugsfälle wie das Schneeballsystem von S&K Immobilien dürften Anlegern noch heute in bester Erinnerung sein. Dadurch haben viele Investoren zum Teil erhebliche Verluste erlitten. Und verspieltes Vertrauen zurückzugewinnen ist für jeden Produktanbieter, gerade aber im Finanzbereich, eine schwierige Aufgabe.

Dass dies dennoch gelungen ist, hat viel mit dem 2013 eingeführten Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) zu tun, mit dem die europäische AIFM-Richtlinie (engl. AIFMD für Alternative Investment Fund Manager Directive) hierzulande umgesetzt wurde. Denn damit wurden unter anderem Alternative Investmentfonds (AIF) reguliert, und zwar mithin für geschlossene AIF auf einem Niveau, das dem offener Investmentfonds entspricht.

Kontrollaufgaben der Verwahrstellen

Verwahrstellen, die als dritte Partei neben der Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) und dem Anleger fungieren, haben zahlreiche Aufgaben und Pflichten. So müssen sie sämtliche Zahlungsströme eines AIF überwachen und ein aktuelles Bestandverzeichnis des Fonds führen. Vor allem aber handeln sie dabei als von der KVG unabhängige Instanz, ausschließlich im Interesse der Anleger. Schneeballsysteme werden so undurchführbar.

Der Verwahrstelle kommt bei dieser Entwicklung eine zentrale Funktion zu. Damit sie diese erfüllen kann, muss sie sich durch bestimmte Eigenschaften auszeichnen. Beispielsweise ist eine rasche und professionelle Kommunikation durch einen direkten Ansprechpartner für eine KVG von erheblicher Bedeutung. Dies ist deshalb wichtig, weil es bei Transaktionen im Sachwertebereich oft schnell gehen muss. Handelt eine Verwahrstelle zu langsam, können Deals verzögert oder im schlimmsten Fall verhindert werden.

Wie die Zusammenarbeit zwischen KVG und Verwahrstellen bislang funktioniert, lesen Sie auf Seite 2