Die Pflegereform kommt, die Lücke bleibt
06.12.2016
Zum 1. Januar 2017 tritt das Pflegestärkungsgesetz II in Kraft. Private Vorsorge – zum Beispiel mit einer Pflegetagegeldversicherung – bleibt dennoch erforderlich. © Württembergische Krankenversicherung
Mit der Pflegegeldversicherung PremiumPlus bietet die Württembergische Krankenversicherung einen mehrfach von namhafen Rating-Agenturen und Fachmedien ausgezeichneten Tarif an. Dieser leistet bereits ab Pflegegrad 1. Ab Pflegegrad 2, vorher Pflegestufe I, liegt der Erstattungssatz bei der vollstationären Pflege bei 100 Prozent. Nach Eintritt des Pflegefalls gibt es bereits ab Pflegegrad 2 eine Einmalzahlung in Höhe des dreißigfachen Tagessatzes. Durch diese kann beispielsweise die Wohnung des Pflegebedürftigen baulich an die neue Situation angepasst werden. Dies ist ein großer Pluspunkt, denn über 70 Prozent der Pflegebedürftigen werden zu Hause betreut, wo Anpassungen der Räume den Alltag der Pflegebedürftigen und der Pflegenden häufig deutlich erleichtern. Außerdem gibt es eine Beitragsbefreiung bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2. Neben der Entrichtung der Pflegekosten müssen die Kunden der Württembergischen in dieser Situation nicht auch noch den Beitrag für die Pflegezusatzversicherung aufbringen.
Ein weiterer Pluspunkt des Tarifs ist, dass sein Schutz weltweit gilt. Zudem müssen die Betroffenen im Pflegefall nicht zum Gutachter reisen, um einen Pflegegrad zu erhalten, sondern der Gutachter kommt zu den Versicherten und nimmt die Einstufung vor Ort vor.
Darüber hinaus bietet die Württembergische mit dem PremiumPlus zusätzliche Serviceleistungen wie die Pflegeplatzvermittlung und die Wohnraumberatung über Kooperationspartner an. So ist das Unternehmen bei der Suche nach einem geeigneten Pflegeplatz behilflich und unterstützt im Fall einer häuslichen Pflege mit spezialisierten Wohnberatern, die wissen, welche räumlichen Anpassungen sinnvoll und notwendig sind. (ahu)