Die neue Privatrente der Debeka
27.01.2015
Die Rendite von Staatsanleihen ist für die Assekuranz zu gering. Um Niedrigzinsen zu meiden sind Versicherer gezwungen neue Wege in der Kapitalanlage zu gehen und neue Garantien zu leisten.
2015-01-28 (fw/db) Der Debeka Lebensversicherungsverein auf Gegenseitigkeit meldet eine neue Versicherungslösung im Bereich der privaten Rentenversicherung. Neu ist die chancenorientierte Kapitalanlage in der Ansparphase. Die Debeka aus Koblenz reagiert damit auf die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank und koppelt die möglichen Leistungen in hohem Maße von der Zinsentwicklung ab.
„Die neue chancenorientierte Variante der Debeka-Rentenversicherung ist eine attraktive Kombination aus gewünschten Garantieelementen und hohen Ertragschancen einer Indexfondsanlage – und dies gerade in Zeiten der anhaltenden Niedrigzinsphase und vor dem Hintergrund der notwendigen Langfristigkeit und Planungssicherheit der privaten Altersvorsorge. Wir gehen davon aus, dass das neue Produkt auf hohe Nachfrage bei den Verbrauchern stößt“, sagt Roland Weber, Vorstand Debeka Leben.
Die neue Vorsorgevariante bietet den Kunden nach wie vor die Möglichkeit, sich die bewährten Vorteile der Debeka-Rentenversicherung zu sichern. Die neue Privatrente beinhaltet aber mehr Renditechancen, weil der laufende Überschuss erhöht wird und an der Entwicklung eines kostengünstigen und marktbreiten Indexfonds partizipiert.
Der „iShares STOXX Europe 600 UCITS ETF (DE)“ investiert in Aktien von 600 Unternehmen aus 18 europäischen Ländern und weist aufgrund der Indexorientierung keine Managementkosten auf.
Höhere Überschüsse sind das Ziel
Die erhöhte laufende Überschussbeteiligung ergibt sich aus der Reduzierung des Garantiezinses auf 0,5 Prozent in der Ansparphase. Bei einer laufenden Gesamtverzinsung der Debeka Leben von 3,4 Prozent im Jahr 2015 können so 2,9 Prozent in die Fondsanlage investiert werden. Dadurch steigen die Chancen auf höhere Leistungen.
Garantie sichert eine Mindestrente
Der Garantiezins bietet ein solides Sicherheitsfundament. Das sich daraus ergebende Garantiekapital führt zu einer vertraglich vereinbarten garantierten Mindestrente. Diese Mindestrente wird mit den bei Vertragsabschluss gültigen Kalkulationsgrundlagen ermittelt.
Aus dem Fondsguthaben und den am Ende der Aufschubzeit fälligen Schlusszahlungen wird eine zusätzliche Rente gebildet, deren Höhe zum Rentenbeginn nach den dann maßgeblichen Kalkulationsgrundlagen ermittelt wird. Ab diesem Zeitpunkt ist auch diese zusätzliche Rente garantiert. Damit ist sichergestellt, dass sämtliche Gewinne aus der Ansparphase für eine Erhöhung der bei Vertragsabschluss zugesagten Mindestrente verwendet und nicht für die Finanzierbarkeit zugesagter Garantien herangezogen werden. Daraus resultieren perspektivisch weitere Renditechancen, zum Beispiel bei einer zwischenzeitlichen Erholung des Zinsniveaus am Kapitalmarkt.
Alternativ kann auch bei diesem Produkt anstelle der lebenslangen Rentenzahlung eine einmalige Kapitalzahlung erfolgen. Todesfall-Leistungen und die wichtige Berufsunfähigkeitsabsicherung können in unterschiedlichem Umfang eingeschlossen werden.
Fazit: Da Versicherer im Interesse der Versicherten kaum noch in Staatsanleihen investieren können, werden solche alternative Lösungen für die Lebensversicherung und die private Rente entwickelt.
Dietmar Braun