Advertorial – Die Maschinenversicherung
01.12.2021
Foto: © DenGuy - iStock.com
[caption id="attachment_148306" align="alignleft" width="425"]
*ABMG: Allgemeine Bedingungen für die Maschinen- und Kaskoversicherung von fahrbaren oder transportablen Geräten[/caption]
Als in der Maschinenversicherung versicherbare Maschinengruppen gelten bei den fahrbaren Maschinen Baugeräte, Stapler, Kommunaltechnik, landwirtschaftliche Maschinen sowie Forstmaschinen.
Im stationären Bereich werden üblicherweise Maschinengruppen aus dem Baugewerbe, der Fahrzeug- und Werkstatttechnik, der Gebäudetechnik, dem grafischen Gewerbe, Papier- und Pappenverarbeitung, Metallbearbeitung, Nahrungs- und Genussmittelindustrie, Holzindustrie, Kunststoffverarbeitung und Chemie versichert. Für beide Varianten – fahrbar wie stationär – gilt: Über den Maschinen-Baustein in der „UnternehmensPolice“ können Maschinen mit einer Gesamtversicherungssumme bis 5 Mio. Euro und einer maximalen Einzelversicherungssumme von 500.000 Euro versichert werden. Für fahrbare Maschinen aus der Land- und Forstwirtschaft beträgt diese maximale Einzelversicherungssumme 700.000 Euro. Für die fahrbaren Maschinen gibt es drei Deckungsvarianten (siehe Kasten oben).
Individuelle Zusatzbausteine
Die R+V bietet darüber hinaus individuelle Deckungserweiterungen an. Dazu zählen etwa ein EU-weiter Geltungsbereich für fahrbare Maschinen oder im Schadensfall Kosten für die vorübergehende Anmietung ersatzweise eingesetzter Maschinen. Ob höhere Versicherungssummen oder erweiterter Deckungsumfang: im Individualgeschäft, wird der gewünschte Schutz maßgeschneidert zusammengestellt. Als einer der traditionellen Marktführer im TV-Geschäft verfügt die R+V über eine breite und individuell skalierbare Produktpalette und findet für jeden Bedarf Ihrer gewerblichen Kunden eine sinnvolle Absicherung. Als Makler müssen Sie dabei nicht jedes technische Detail kennen, Sie können hier unseren versierten Produkt- und Vertriebsexperten vertrauen.