Advertorial – Die Maschinenversicherung

01.12.2021

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Versicherungsschutz für stationäre und fahrbare Maschinen

Technik ist nicht unfehlbar, auch hochwertige, regelmäßig gewartete Maschinen können einen Defekt haben und ausfallen. Im schlimmsten Fall kann das eine ganze Produktionskette zum Erliegen bringen. Die Maschinenversicherung bietet Schutz vor den finanziellen Folgen von Schäden an den versicherten Maschinen. Versichert werden stationäre oder fahrbare Maschinen gegen unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen.

Für fahrbare Maschinen besteht Versicherungsschutz zudem auch gegen ein Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub. Im Teilschadenfall werden notwendige Reparaturkosten übernommen. Bei Totalschäden wird der Zeitwert, abzüglich Rest-/Schrottwert ersetzt. Für fahrbare Maschinen gibt es eine Neuwertentschädigung, wenn die Maschine nicht älter als ein Jahr ist. Im Schadensfall wird die vereinbarte Selbstbeteiligung in Abzug gebracht.

Ein Beispiel aus der Praxis (fahrbar): Wegen der Unachtsamkeit des Fahrers stürzt ein Bagger in eine Baugrube. Die Kosten für die Bergung und der Reparaturaufwand ziehen einen Schaden in Höhe von 22.000 Euro nach sich. Im Rahmen der Maschinenversicherung wird der Schaden vollständig reguliert. Der Versicherungsnehmer trägt lediglich die vereinbarte Selbstbeteiligung.

Ein weiteres Beispiel (stationär): Ein lautes, explosionsartiges Geräusch lässt die Mitarbeiter aufschrecken. Die Ursache des Problems kann schnell ausgemacht werden. Aufgrund eines Materialfehlers in einem Dieselmotor ist das Pleuel abgerissen und hat das Kurbelwellengehäuse durchschlagen. Der Schaden beläuft sich auf 45.000 Euro. Die Maschinenversicherung erstattet die Reparatur. Dabei werden Verbesserungen, Restwerte und Verschleißteile verrechnet und die vereinbarte Selbstbeteiligung in Abzug gebracht.

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