Die Krankenkasse wechselt Student und Studentin bei geänderten Lebensverhältnissen
11.01.2021
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Alternativ kann eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden. Hier bieten die Gesellschaften unterschiedliche Angebote, die oft an das Eintrittsalter sowie eventuelle Vorerkrankungen geknüpft sind. Doch auch hier gibt es Vor- und Nachteile für die Versicherten bei der Wahl dieser Versicherungsart. Zum einen sind dies die hohen Beiträge, die ein Student oft nur unter schwierigen Bedingungen aufbringen kann. Möchte man sich nicht mehr privat versichern, ist die Rückkehr in eine gesetzliche Krankenversicherung mit Hürden behaftet.
Studierende erhalten Förderung nach ihren Lebensbedingungen
Studenten und Studentinnen, die die Voraussetzungen erfüllen, können BAföG beantragen, also eine finanzielle Unterstützung während des Studiums. Nicht nur Studierende können die Finanzhilfe beantragen, sie steht mittlerweile auch Schülerinnen und Schülern zur Verfügung. Diese müssen im Gegensatz zu Studenten die gewährte Finanzhilfe nicht zurückzahlen.
Wer neben dem Studium oder der Schulausbildung ein Kind betreut oder einen Familienangehörigen pflegen muss, trägt oft eine mehrfache Last und eine große Verantwortung. Auch hier hat das Ministerium ein auf diese Fälle zugeschnittenes Paket geschnürt. Bei Vorliegen besonderer Ereignisse kann die Förderungszeit entsprechend verlängert werden oder es wird ein zusätzlicher Kinderbetreuungszuschuss ausgezahlt.
Apotheker erhalten zusätzliche Kompetenzen
Auch Gewerbetreibende oder andere Berufsgruppen müssen krankenversichert sein. Sie sollten sich auch in anderen Bereichen umfassend absichern. Besonders eine Haftpflichtversicherung ist wichtig, die einen großen Teil von Schäden abdeckt. Apotheker sollten ebenfalls eine Berufshaftpflicht abschließen.
Nach einem Modellversuch in einigen Bundesländern erweitert eine Versicherungsgesellschaft die Haftpflichtleistungen für Apotheker um den Bereich Impfungen. Diese dürfen künftig in Apotheken durchgeführt werden. Dies soll langfristig zu einer Entlastung des ohnehin überlasteten Gesundheitssystems dienen. Menschen, die sich einer Grippeschutzimpfung unterziehen möchten, müssen dann nicht mehr einen Arzt aufsuchen, sie erhalten den Impfschutz ohne vorherige Terminvereinbarung in der Apotheke. Die Impfung wird fachgerecht durchgeführt und umfassende Hygieneauflagen werden selbstverständlich eingehalten.