Die Grundrente ist verfassungswidrig!

17.04.2020

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Zudem würde der Gesetzentwurf gegen den Schutz der Ehe und damit Art 6 Abs. 1 GG verstoßen. So ist die Einkommensabrechnung nur auf den Ehegatten beschränkt, während der Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft nicht mit erfasst wird. Somit würden Ehen gegenüber nichtehelichen Lebensgemeinschaften benachteiligt.

Im Gesamtergebnis geht Ruland davon aus, dass der vorlegte Entwurf mit dem Grundgesetz nicht vereinbar und – nach entsprechender Feststellung durch das Bundesverfassungsgericht – nichtig wäre. Deshalb warnt der ehemalige Chef der Deutschen Rentenversicherung vor der Annahme des Gesetzentwurfes.

Unterstützung erhält der dabei von Hubertus Pellengahr. So appelliert der Geschäftsführer der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft an die Mitglieder des Bundestages, den Gesetzentwurf zu stoppen. „Noch ist es nicht zu spät, um vielen Betroffenen eine bittere Enttäuschung zu ersparen. Nach der fehlenden Finanzierung und den neuen Belastungen infolge der Corona-Krise zwingt die eklatante Verfassungswidrigkeit zum Umdenken bei der Grundrente. Ein Renten-Freibetrag für alle Grundsicherungsempfänger wäre eine bessere, wirksamere und vor allem verfassungskonforme Alternative“, so Pellengahr.

Das komplette Gutachten können Sie hier herunterladen. (ahu)