Die Finanzbranche der Zukunft braucht sichere digitale Verträge
14.07.2020
Marco Schmid, Head of International Expansion Strategy bei Swisscom Trust Services / Foto: © Swisscom
Die Corona-Krise legt den gegenwärtigen Digitalisierungsgrad von Unternehmen und Geschäftsmodellen offen. Wer bereits in der Vergangenheit in digitale Angebote investiert hat, der tut sich in der aktuellen Situation leichter. Auch Kunden, die früher eher zurückhaltend waren, haben diverse Online-Angebote zu schätzen gelernt und neue Gewohnheiten haben sich gebildet. Zeit, dass die Convenience, die man aus dem Online Shopping kennt, auch in der Finanzbranche größere Durchdringung findet.
Es gibt wohl kaum ein Geschäftsfeld, das derart prädestiniert für Online ist, wie Finanzdienstleistungen. Buch- oder Giralgeld existiert ohnehin nur virtuell in Computersystemen. Es stellt ein völlig homogenes Gut dar, das man nicht ansehen, fühlen oder anprobieren muss, um seinen Wert zu beurteilen – jeder Dollar oder Euro gleicht dem andern. Fintechs und Direktbanken, aber auch Online-Versicherungen, boomen demzufolge. Mit moderner Technologie ist es heute möglich, die User Experience zu verbessern und die Basis für neue Geschäftsmodelle zu legen.
Problematische Medienbrüche
Von großen Online-Händlern kennen Kunden One-Click-Bestellungen, die ihnen den Einkauf so einfach wie möglich machen. Händler freuen sich dadurch über höhere Abschlussraten. Wer hingegen einen Kreditantrag stellen oder ein neues Konto eröffnen möchte, kann den Prozess meist noch nicht auf rein digitalem Wege durchführen. Gesetze gegen Geldwäsche und andere Vorgaben erfordern die eindeutige Feststellung der Identität von Neukunden und bei einigen Willenserklärungen sehen Gesetze zwingende Formvorschriften vor, die eine eigenhändige Unterschrift notwendig machen. Das macht den Prozess für den Kunden natürlich aufwändig und unbequem. Außerdem kostet es unnötig Zeit, wenn Vertragsdokumente erst ausgedruckt, unterschrieben und auf dem Postweg versendet werden müssen. Unternehmen, denen es gelingt, ihren Kunden eine einfache Alternative dazu anzubieten, können Wettbewerbsvorteile erringen.
Die Grundlage dafür ist bereits gelegt. Gemäß BGB §126a ist bei vorgeschriebener schriftlicher Form nur die qualifizierte elektronische Signatur gleichgestellt. Sie hat unter den verschiedenen elektronischen Signaturen die höchste Rechtswirkung und ist in der eIDAS Signaturverordnung der EU klar geregelt, was Rechtssicherheit bringt.
Welche Anforderungen an die Identifikation bestehen, lesen Sie auf Seite 2