Deshalb brauchen Berater eine D&O-Versicherung

14.04.2020

Sven Cyganek, Geschäftsführer der cpx Makler GmbH / Foto: © compexx Finanz AG

Fachkundige Bewertung und Beurteilung von Anlageprodukten verpflichtend

Besonders relevant für Finanzberater und Vermögensverwalter ist natürlich der Sachverhalt der (vermeintlichen) Falschberatung, und das nicht nur bei den vielfältigen Anlageskandalen der vergangenen Jahre. Auch diese kann zu einer Regresspflicht gegenüber einem geschädigten Kunden führen und schnell in die Hunderttausende gehen. Der Hintergrund: Der Anlageberater schuldet nach höchstrichterlicher Rechtsprechung eine fachkundige Bewertung und Beurteilung von Anlageprodukten. Die empfohlene Anlage muss unter Berücksichtigung des Anlageziels auf die persönlichen Verhältnisse des Kunden zugeschnitten sein. Ist das nachweislich nicht der Fall, kann dies einen Haftungsgrund darstellen.

Daher gilt der Grundsatz: Man sollte seine Risiken kennen und absichern. Die D&O-Versicherung („Directors and Officers“) ist eine Haftpflichtversicherung für die Geschäftsführer, Prokuristen usw. Neben der Befriedigung der Ansprüche ist aber auch hier die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen Gegenstand der Versicherungsleistung.

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Die Zahl der D&O-Schadensfälle in Deutschland hat sich in den vergangenen zwanzig Jahren etwa verdreifacht. Laut der Studie „D&O Insurance Insights: Management Liability Today“ der Allianz Global Corporate & Specialty AGCS zählt Deutschland nach den USA zu dem Land mit den meisten D&O-Schadenfällen.

D&O-Versicherungsschutz umfasst zwei Ansprüche

Das zentrale Leistungsversprechen der D&O-Police ist die Abwehr von Schadenersatzansprüchen im Rahmen der Organhaftung. Das sichert die Entscheidungsfreiheit im unternehmerischen Alltag und sorgt dafür, dass nicht aus Vorsicht und Angst vor Haftungsrisiken nur noch verwaltet, aber nicht mehr gestaltet wird. Der D&O-Versicherungsschutz umfasst zwei Ansprüche: den auf Erstattung der Abwehrkosten für den Fall der unbegründeten Inanspruchnahme und den auf die Freistellung von begründeten Schadensersatzforderungen – damit sind also je nach Police auch Schadensersatzforderungen in Folge einer Falschberatung abgedeckt. Im Falle von unbegründeten Haftungsforderungen übernimmt die Versicherung die Kosten für die rechtliche Abwehr, steht für Verdienstausfälle und Reputationsschäden ein und reguliert die Freistellung von begründeten Schadensersatzforderungen.

Entscheidend ist, dass ein individuelles Versicherungskonzept erstellt wird, das zu den Risiken im unternehmerischen Alltag von Finanzberatern und Vermögensverwaltern passt. Die Police muss alle wichtigen Parameter aufnehmen, aber eine Überversicherung, die sehr teuer ist, braucht auch niemand. Das ist Aufgabe des Beraters, das richtige Modell zu finden und die wichtigsten Risiken abzusichern. Die Faustregel für die D&O-Versicherungssumme heißt: mindestens zehn Prozent bis maximal 100 Prozent des Umsatzes.

Gastbeitrag von Sven Cyganek, Spezialist für Gewerbeversicherungen compexx Finanz AG