Der Ruf nach Freiheit

17.02.2021

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Laut Dr. Jürgen Bierbaum, Vorstand ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung, sollte der Scherpunkt auf etwas ganz anderem liegen, denn der Staat tue bereits viel mehr: „Mit dem 2018 eingeführten Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) hat die Bundesregierung für eine ganze Reihe von Veränderungen in der Produktwelt der zweiten Schicht gesorgt: Förderung von Geringverdienern, Freibeträge bei der Grundsicherung, höherer Förderrahmen im § 3 Nr. 63 EStG, verpflichtende Arbeitgeberzuschüsse, reine Beitragszusagen und vieles mehr.“ Das habe seither zu einer stärkeren Verbreitung der bAV geführt. Für die Umsetzung der reinen Beitragszusage als Novum in der bAV hätten sich einige Konsortien gebildet, darunter die „Initiative Vorsorge“ mit der ALTE LEIPZIGER als Konsortialführer. Das Besondere an dieser Lösung: Sie lasse sich individuell an die Bedürfnisse der Sozialpartner anpassen und zeichne sich durch hohe Transparenz und geringe Kosten aus. Man warte allerdings noch auf den Durchbruch dieses Produkts am Markt. Wichtig wäre, dass alle Beteiligten auf die staatlichen Förderungen offensiver hinwiesen, damit möglichst viele Menschen die vorhandenen Möglichkeiten nutzten, um ausreichend für ihr Alter vorzusorgen. Konzeptionellen Arbeitsbedarf sieht er jedoch beim Riester-Produkt: „Eine Reform der Riester-Rente steht seit einiger Zeit auf der politischen Agenda, hatte aber durch andere Themen (Corona) nicht mehr die erhoffte Dringlichkeit.“ Wegen der demografischen Entwicklung sei ein sinkendes Niveau der gesetzlichen Rente praktisch unausweichlich. Das müsse durch private Vorsorge ausgeglichen werden. So sei die Riester- Rente bei ihrer Einführung begründet worden – und diese Logik gelte auch heute noch. Das bedeute jedoch nicht, dass keine Verbesserungen am Produkt möglich seien. Im Koalitions-Vertrag sei die Entwicklung eines einfachen, verständlichen und kostengünstigen Riester- Basisprodukt gefordert worden. Den größten Optimierungsbedarf gebe es bei der Vereinfachung des Zulagenverfahrens. Außerdem sei eine Abkehr von der Beitragsgarantie von 100 % erforderlich, die im Umfeld niedriger oder negativer Zinsen nicht mehr darstellbar sei und die Ertragschancen der Kunden stark reduziere.

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