Der große Lauschangriff
14.10.2019
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Ende der 1990er Jahre führten Pläne zur akustischen und optischen Überwachung durch Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendienste in Deutschland zu erheblichen Kontroversen. Deutlich weniger in der Öffentlichkeit steht hingegen das geplante Taping, das die Neufassung der FinVermV vorsieht. Die Meinungen gehen hierzu zum Teil weit auseinander.
Der Zeitpunkt der Veröffentlichung hat sicherlich so manchen in der Branche überrascht: Ende Juli, mitten in der parlamentarischen Sommerpause, hat das Bundeswirtschaftsministerium einen neuen Referentenentwurf für die FinVermV vorgelegt. Viele Vermittler dürften im Urlaub von der neuen Verordnung erfahren haben und sicherlich bezüglich einiger Punkte erleichtert gewesen sein. „Wir begrüßen, dass das viel diskutierte Provisionsverbot durch die Hintertür nicht noch Einzug in die Verordnung gefunden hat. Ebenfalls positiv ist die nun vorgesehene zehnmonatige Übergangsfrist. Besonders hervorzuheben ist, dass unsere Kritik aufgegriffen wurde und nun der Gewerbetreibende in begründeten Ausnahmefällen auch Anlagen außerhalb des vordefinierten Zielmarktes vertreiben darf. Diese Änderung ist wichtig im Hinblick auf eine professionelle Anlageberatung, um keinen Wettbewerbsnachteil gegenüber dem Bankenvertrieb zu erleiden“, so Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des Bundesverbandes Finanzdienstleistungen AfW e. V. Wegen einem Punkt dürfte Maklern, die in ihrem Urlaub von den Plänen für die neue FinVermV erfahren haben, hingegen gehörig die Urlaubsfreude vergangen sein: Die telefonische Aufzeichnung von Beratungsgesprächen, das sogenannte „Taping“, ist darin enthalten. Über diese Tatsache kann Norman Wirth nur den Kopf schütteln: „Dass das Taping, also die Aufzeichnung und Speicherung über viele Jahre der Beratungsgespräche am Telefon oder über sonstige elektronische Kommunikation nun kommen wird, halten wir für einen bürokratischen, datenschutzrechtlichen und wirtschaftlichen Irrsinn. Technische Lösungen gibt es dafür. Akzeptanz beim Kunden und Vermittler sicher eher nicht.“
Durch die geplanten Maßnahmen sieht Oliver Pradetto die Vermittler sogar rechtlich noch schlechter gestellt als Verbrecher: „Terroristen und Schwerstkriminelle darf man nicht ohne einen gewichtigen Anfangsverdacht belauschen. Dass man den Finanzberater hingegen präventiv in Frage stellt; ihn sogar noch zwingt, seine eigene Überwachung zu bezahlen, zeigt wie sehr die Politik sich verrannt hat“, wütet der blau direkt-Geschäftsführer, der zudem noch einen ganz anderen Akteur kritisiert, der sich für das telefonische Überwachung der Finanzberater eingesetzt hat: „Das Armseligste ist aber das Versagen des Verbraucherschutzes.“ So würde dieser nicht im, sondern eher gegen die Interessen seiner Kunden handeln. „Wir reden hier über höchst vertrauliche Telefonate und Gespräche, in denen der Berater nach den Wünschen und Bedürfnissen seines Kunden pflichtmäßig zu fragen hat. Das mitzuschneiden ist ein sehr schwerer Eingriff in die Privatsphäre. Mit den Bänden kann man sich der intimsten Geheimnisse des Kunden bemächtigen. Hat denn kein einziger Verbraucherschützer daran gedacht, was dem Kunden angetan wird?“, fragt der Poolchef.
Welchen möglichen Vorteil Taping haben könnte und warum die ganze Diskussion vielleicht sogar überflüssig ist, lesen Sie auf Seite 2